Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

Zur Theorie 
des österreichischen Arbeiterversicherungsrechts '. 
Von 
Dr. J. OFNER in Wien. 
  
Jede Gesellschaftsklasse und damit auch die von ihr geleitete 
Gesellschaft bildet sich eine Idee von dem Wesen und Zweck 
des Staates gemäss ihren eigenen Bestrebungen und den Bedin- 
gungen ihrer Macht. Für die theokratische Gesellschaft ist der 
Staat eine grosse Kirche, für die kriegerische ein bewaffnetes 
Lager, für die kaufmännische eine Bank, ein Geld-, Spar-, Credit- 
und Versicherungsinstitut, für die industrielle ein Produktivunter- 
nehmen. Wir können alle diese Anschauungen heute beobachten. 
Die theokratische hat wohl den Höhepunkt überschritten, ist aber 
noch verbreitet genug; das bewaffnete Lager haben wir, und das 
Bankinstitut bildet sich immer mehr aus; das Produktivunter- 
nehmen ist vorläufig Ideal der Sozialdemokraten. Der Versiche- 
rungsgedanke gehört der kaufmännischen Aera an. Doch ist es 
irreführend, wenn man bei der Arbeiterversicherung in dem Worte 
mehr als eine Analogie im Zweck erblickt. Die Arbeiterversiche- 
rung hat mit der Pensionirung von Staatsdienern und der Ver- 
sorgung ihrer Hinterbliebenen eine grössere innere Verwandtschaft, 
als mit dem Verhältniss aus einem Versicherungsvertrag. 
1 Dr. AnoLr MenzeL, Die Arbeiterversicherung nach österreichischem 
Rechte. Leipzig, Duncker & Humblot. 1893.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.