Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

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am Produkt erkannt und dann auch darnach bemessen wird 
(OÖFNER, Rechtsprinzip des Arbeitslohns). Die Unterscheidung von 
Lohn und Gehalt ist mehr sozial, als logisch zu fassen. Auch 
die Erklärung des Gehaltes als Zeitlohn bei üblich längerer Dienst- 
zeit (welche MENZEL versucht) ist nicht sprachgerecht. Gesellen 
und Dienstboten erhalten Lohn, Handlungsgehilfen und Diurnisten 
Gehalt. Im Allgemeinen kann man sagen: Werk- und Muskel- 
arbeit bringen Lohn. 
Von den juristischen Thatsachen, welche auch im Ar- 
beiterversicherungsrecht practisch werden (MEnzEL 8 25), wird die 
Vereinbarung (Gesammtakt) und ihr Unterschied von dem Ver- 
trag derzeit öfters besprochen. Namentlich war der verstorbene 
Kuntze ihr Prophet. Der Unterschied kam zufällig vor kurzer 
Zeit auch im politischen Leben, in einer Rede des ungarischen 
Juztizminister SzILAGYI über das Verhältniss zwischen den beiden 
Hälften der österr.-ungar. Monarchie zur Sprache. Man hatte 
den Vertragscharakter des Verhältnisses angefochten. Der Justiz- 
minister erklärte, dass es sich nicht um einen Vertrag, wohl aber 
um eine bindende Vereinbarung handle. Der Gegensatz zwischen 
Vereinbarung und Vertrag besteht nicht darin, dass bei der 
ersteren Einheitlichkeit, beim Vertrag Differenz der Interessen 
besteht; auch der Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag. Der Ge- 
danke der Vereinbarung entspricht vielmehr dem des Versprechens 
als Verpflichtungsgrund, und erweitert ihn auf die Fälle, bei denen 
die Erklärung kein Versprechen enthält, sondern einen anderen 
rechtserzeugenden Inhalt hat. Er verlegt das rechtlich bindende 
Moment von dem Zusammentreffen der Erklärungen in die ein- 
zelne Erklärung selbst. Das Zusammentreffen der Erklärungen 
beider Theile, die Einigung, ist wohl zumeist die nothwendige 
Ergänzung, kann aber auch fehlen. Wann dies der Fall ist, wann 
und in welcher Art die Ergänzung stattzufinden hat, ist induktiv, 
das heisst, nicht aus reiner Logik, sondern rechtspolitisch, mit 
Rücksicht auf die Ergebnisse der bisherigen Erfahrung und die
	        
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