Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

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Klage, um sich einen höheren Ersatzanspruch zu verschaffen, 
ist damit wohl vereinbar, wir finden es auch im Enteignungs- 
verfahren. Die Versicherungsanstalt hat Regress gegen den 
Unternehmer, wenn der Unfall von ihm, von seinem Vertreter 
oder Organ vorsätzlich oder durch grobes Verschulden herbei- 
geführt wurde. Der Anspruch verjährt in drei Jahren. Die 
Frist wird schon vom Tage des Unfalls, nicht wie im deutschen 
Recht von Rechtskraft des strafrechtlichen Urtheils an berechnet. 
Formell ist diess anfechtbar (auch M. 8 79); praktisch dürfte die 
Zeit in der Regel genügen und zur Beschleunigung des Fest- 
stellungsverfahrens mitwirken. Auch der Beschädigte oder seine 
Erben können den Betrag, um welchen ihre civilrechtlichen Er- 
satzansprüche den Anspruch gegen die Unfallversicherungskasse 
übersteigen, von dem Unternehmer verlangen; jedoch nur, wenn der 
Betriebsunfall von ihm, seinem gesetzlichen Vertreter oder Organ 
vorsätzlich herbeigeführt wurde. So weit ist auch das Gesetz 
vom 5. März 1869 No. 27 R.G.B. für unfallversicherte Eisenbahn- 
arbeiter belassen. (Ges. vom 20. Juli 1894, Art. VIL) Die 
Haftung des Unternehmers für seinen Vertreter und sein Organ 
ist nach herrschender Ansicht eine Erweiterung seiner sonstigen 
civilrechtlichen Ersatzpflicht; MENZEL erklärt sie sogar als Er- 
weiterung gegen die Absicht des Gesetzes. Das letztere, ist ge- 
wiss zu bestreiten. Die Rechtsanschauung geht heute allgemein 
dahin, dass Jedermann für die That seines Vertreters oder Or- 
gans privatrechtlich aufzukommen hat. Würde sich die öster- 
reichische Gesetzgebung zu einer Reform des Schadensersatzrechtes 
entschliessen, so würde sie zweifellos diese Haftung feststellen. 
Aber selbst derzeit ist die Haftung für das Organ auch nach 
allgemeinem bürgerlichen Recht nicht schlechtweg zu verneinen; 
der oberste Gerichtshof hat sie wiederholt ausgesprochen (GLASER- 
Unger’sche Sammlung No. 3292, 3311, 5210, 6209, 7469, 8666, 
11715, 11832 u. a.). | 
Für die Krankenversicherung haben sich noch wenige
	        
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