Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

Quellen und Entscheidungen. 
Das für Preussen geplante Bahnpfandrecht und 
Bahnzwangsvollstreckungsverfahren*). 
Von 
Dr. Kırı HiLse in Berlin. 
  
Unter dem 27. Februar 1894 hatte die preussische Staats- 
regierung bei dem Herrenhause den Entwurf eines Gesetzes betr.: 
Das Pfandrecht an Privateisenbahnen und Kleinbahnen 
und die Zwangsvollstreckung in dieselben zur verfassungs- 
gemässen Erledigung eingebracht!, welcher in 65 Paragraphen 
und 7 Abschnitten die Bahneinheit, Bahngrundbücher, 
dingliche Rechtsverhältnisse an Bahnen im Allgemeinen, 
Theilschuldverschreibungen auf den Inhaber, Zwangs- 
vollstreckung und Zwangsliquidation behandelte bezw. 
Schlussbestimmungen brachte. Das Herrenhaus betraute mit 
dessen Vorberathung seine verstärkte Commission für Justiz- 
angelegenheiten, welche bereits an $ 1 Anstoss nahm und des- 
halb in der 12. Sitzung vom 26. April 1894? dessen Ablehnung 
*) Der Studie liegt in den Hauptzügen der Vortrag zu Grunde, den der 
Herr Verfasser am 21. April 1894 in der Berliner Juristischen Gesellschaft 
gebalten hat. Die Red. 
1 Drucks. d. Herrenh. 1894, No. 82. 
2 Stenogr. Ber. d. Herrenh. 1894, S. 144 ff.
	        
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