Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

—_ 78 — 
Würde zwar durch Erhebung des Entwurfes zum Gesetze 
für Preussen eine neue Rechtsbildung entstehen, so behandelt er 
gleichwohl keinen völlig neuen Rechtsstoff. Nachdem für Ungarn 
bereits 18685 ein Pfandrecht an Eisenbahnen ausgebildet worden. 
war, wurde 1874 für Oesterreich-Ungarn® und in der Schweiz’ 
nach dieser Richtung gesetzgeberisch vorgegangen, sodass in beiden 
Ländern eine 20jährige Erfahrung vorliegt. Nicht minder hatten 
sich die verbündeten Deutschen Regierungen schon 1879 mit dem 
Gedanken getragen, ein Bahnpfandrecht und Bahnzwangsvoll- 
streckungsverfahren im Wege der Reichsgesetzgebung zu schaffen. 
Er fand in den Gesetzentwürfen betreffend das Pfandrecht der 
Eisenbahnen und die Zwangsvollstreckung in dieselben seinen 
"Abschluss, welche unter dem 3. April 1879 bezw. 27. Febr. 1880 
vom Bundesrathe dem Reichstage zur verfassungsgemässen Be- 
schlussnahme vorgelegt waren®. Im letzteren Jahre war es zwar 
zu seiner Durchberathung durch eine Uommission, indess wegen 
vorzeitigen Reichstagschlusses nicht mehr zur Verabschiedung ge- 
kommen, während seine spätere Wiedereinbringung aus Gründen 
der Eisenbahnfinanzpolitik unterblieb. Nachweisbar ist dieser 
Entwurf in der ihm von der Reichstagskommission gegebenen 
Gestalt der preussischen Gesetzesvorlage zu Grunde gelegt worden. 
I. 
Während die ältere Vorlage weniger dem freien Vorgehen 
der Bundesregierungen als der Anregung des Reichstages ent- 
sprungen war, welcher in der Sitzung vom 21. Dezember 1876? 
und in einem besonderen Antrage!" der Auffassung Ausdruck ge- 
geben hatte, dass den Bahndarlehnsgläubigern eine grössere 
Sicherheit geboten werden müsse, um den Geldmarkt für die Be- 
dürfnisse der Bahnnetzerweiterungen willfährig zu erhalten, ging 
® G. v. 7. April 1868; Gueım i. d. Zeitschr. „Kleinbahnen“, Jahrg. I, 
Ss. 121. 
© G. v. 19. Mai 1874 mit G. v. 24. April 1874 und 5. Dez. 1877. 
" G. v. 24. Juni 1874. 
® Drucks. d. Reichst. 1879, No. 130, 1880, No. 83. 
% Stenogr. Ber. d. Reichst. 1876, Bd. II, S. 1000. 
10 Drucks, d.' Reichst. 1877, No. 188.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.