Full text: Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

— 1714 — 
für das Ziehkinderwesen berechnet gewesenen Einrichtungen ihren 
weiteren Ausbau und wurden die formale Grundlage für unsere 
gesammte Gemeindefürsorge für Kinder überhaupt. 
Werfen wir noch einen Blick auf die Handhabung und prak- 
tische Bewährung dieser Bestimmungen, so ist darüber Folgendes 
in Kürze zu berichten: 
Die Form der Handhabung haben Amtsgericht und 
Armenamt thunlichst einfach zu gestalten versucht in der beider- 
seitigen Ueberzeugung, dass, je einfacher die Maschine konstruirt 
ist, desto sicherer und rascher sie arbeite. Für die obenerwähnte 
Listenführung ist ein gemeinsames Schema vereinbart. Jedes 
Ziehkind, welches wir im Laufe eines Monates aufnehmen, jedes 
Kind, welches wir in die kommunliche Waisenpflege einreihen oder 
sonst der kommunlichen Kinderfürsorge unterstellen, wird von der 
Abtheilung des Armenamtes für Kinder und Waisenpflege in die 
betr. Liste eingetragen. Sofort nach Schluss des Monats werden 
von den Monatseinträgen dem Amtsgerichte Abschriften zugestellt. 
Dasselbe prüft dieselben nach der Richtung: ob bezw. bei welchen 
Kindern nicht es als Vormundschaftsbehörde einzutreten habe und 
setzt von seiner Entschliessung das Armenamt durch Uebersendung 
seiner Akten in Kenntnis. Den Akten, wo die Bevormundung 
eingeleitet worden, liegt der Vormundschaftsschein bei. Das 
Armenamt entnimmt den Acten diese Scheine und verwahrt sie 
alphabetisch geordnet auf, ebenso entnimmt es aus den Amts- 
gerichtsakten zu den seinigen kurze Notiz des Wissenswerthen 
zumeist in der Form kurzer Auszüge, nicht minder bringt es, 
dafern nöthig, seine Anträge über ihm etwa weiter erforderlich 
Scheinendes zu den Amtsgerichtsakten und reicht dieselben da- 
mit zurück. Wünscht eine der beiden Behörden nicht im augen- 
blicklichen Wechselverkehr befindliche Akten des anderen zu ihrer 
Information einzusehen, so lässt sie dieselben einfach bei der 
anderen gegen Quittung des betr. Boten sich erbitten und ver- 
abfolgen. In gleicher Weise wird durch vorherige einfache Boten-
	        
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