Full text: Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

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6. Welche Ergebnisse hat die neue Einrichtung gehabt? 
a) war sie mit einer Vermehrung der Arbeit verknüpft? 
b) hat sie eine Arbeitsentlastung herbeigeführt? 
c) haben sich Nachtheile und Unzuträglichkeiten heraus- 
gestellt? Nach welcher Richtung? (Kompetenzkonflikte?) 
d) welche Vortheile hatte sie im Gefolge? 
e) wie stellt sich die Bevölkerung zu derselben? 
7. Wie sind die zu Tage getretenen Nachtheile zu be- 
seitigen ? 
8. Nach welcher Richtung und in welcher Weise lässt sich 
die neue Einrichtung vereinfachen, verbessern, weiter ausbauen? 
9. Was ist sonst zu bemerken ? 
Das Kgl. Ministerium hat dieser Bitte in der freundlichsten 
Weise entsprochen und mir Kenntniss gegeben von den ein- 
gegangenen Antworten. In Band 16 der Schriften des deutschen 
Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit habe ich sie Seite 
264 ff. ausführlich wiedergegeben. Hier erübrigt es nur auf 
einige derselben zurückzukommen. 
Aus den Antworten zu 2 ist ersichtlich, dass man sich an 
allen Orten mit Ausnahme von Mittweida an die Person des 
Vorstandes der Armenbehörde gehalten hat, und dass man in 
Mittweida durch die Vormundschaftsbehörde einen im Ruhestande 
dort lebenden Bergwerksbeamten gewonnen hat, dem man alle 
derartigen Vormundschaften überträgt und der von der Gremeinde- 
behörde dafür eine Entschädigung erhält. 
Die Geschäftsverbindung ist mit geringfügigen Abänderungen 
die nämliche, wie sie hier geordnet ist. Ueberall ist man bestrebt, 
sie möglichst einfach zu gestalten. 
Die Vermögensverwaltung ruht überall in der Hand des be- 
stellten Generalvormundes, was sich einfach dadurch erklärt, dass 
es sich in allen diesen Fällen um keine nennenswerthen Vermögens- 
beträge handelt. 
Schwierigkeiten der unter 5 erfragten Art sind nirgends er- 
Archiv für öffentliches Recht. XI. 1. 6
	        
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