Full text: Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

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Oesterreich und Ungarn durch die betreffenden Ressortminister 
das „Betriebs-Reglement für die Eisenbahnen der im Reichsrathe 
vertretenen Königreiche und Länder“ und das „Betriebs-Reglement 
für die Länder der ungarischen Krone“ unterm 10. Juni 1874 
erlassen worden und gleichzeitig mit dem deutschen Reglement, 
am 1. Juli 1874, in Kraft getreten. 
Auch die vielfachen, in den Jahren 1876—1892 vorgenom- 
menen Abänderungen einzelner Vorschriften dieser Reglements 
haben in den beiden Reichen, soweit es die inneren Bedürfnisse 
gestatteten, gleichen Schritt gehalten. Das Vereinsreglement 
aber, welchem vor Einführung der staatlichen Reglements die 
Initiative zugefallen war, hatte sich diesen nunmehr successive zu 
konformiren ?®, 
4. 
Der Einfluss des internationalen Uebereinkommens. 
Durch das zu Bern am 14. Okt. 1890 abgeschlossene und 
mit dem 1. Jan. 1893 in’s Leben getretene internationale 
Uebereinkommen über den Eisenbahn-Frachtverkehr sind 
zwar die inneren Rechte der vertragschliessenden Staaten, zu 
welchen namentlich auch Deutschland und Oesterreich-Ungarn, 
sowie die übrigen durch ihre Bahnen am „Verein* betheiligten 
2° In der Folge sind für das Vereinsreglement, soweit der Güterverkehr 
in Betracht kommt, die Bestimmungen des Internationalen Uebereinkommens 
massgebend geworden, s. unten No.4 a.E. Es ist nur der natürliche Lauf 
der Dinge und entspricht durchaus der mehr und mehr zur Geltung ge- 
langenden Natur der Eisenbahn als einer öffentlichen Verkehrsanstalt, dass 
der Staat, theils in Ausübung seines Gesetzgebungs- und Aufsichtsrechts, 
theils mittels Abschlusses völkerrechtlicher Verträge, die ursprünglich von 
den Eisenbahnen ausgegangene Ordnung ihrer Verkehrsbeziehungen zum 
Publikum selbst in die Hand nimmt. Den Eisenbahnen bleibt dabei durch 
den ihnen überlassenen Ausbau dieser Institutionen mittels ihrer Tarife, In- 
struktionen und sonstigen Verwaltungsmassnahmen und deren Anpassung auf 
die stets wechselnden Bedürfnisse des Verkehrs auch auf diesem Gebiete noch 
ein grosses und fruchtbares Feld der Thätigkeit. Vgl. den Schluss des Auf- 
satzes in No. 82 S. 780 der Vereinszeitung von 1891.
	        
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