Full text: Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

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Zusatz beantragt, dass die Anklage „im Namen der Krone“ 
erhoben werde, worin die Vertretuug der Staatsgewalt gemeint 
war, indessen nicht in dem Sinne, dass die Erhebung oder Unter- 
lassung eines Betriebes der öffentlichen Klage vom öffentlichen 
oder einem Regierungs- oder gar einem Privatinteresse abhänge, 
über dessen Vorhandensein die Staatsregierung im allgemeinen 
oder im einzelnen Falle Entschliessung zu fassen habe, wie etwa 
bei Beamtendelikten oder Majestätsbeleidigungen, Pressvergehen 
u. dgl., deren Verfolgung das Strafgesetz absolut gebietet, also 
ohne vorausgehende Ermächtigung einer Staatsregierung, welche 
verfassungsmässig nicht zu einer Suspendirung eines Strafgesetzes 
befugt ist, ebensowenig wie sie eine Strafverfolgung entgegen dem 
klaren Wortlaut oder Sinn eines solchen durch Anweisung an 
die Staatsanwaltschaft anstrengen sollte. Derartige Kabinets- 
justiz war in den meisten deutschen Verfassungen, zuerst der süd- 
deutschen Staaten zu Anfang dieses Jahrhunderts, ausgeschlossen, 
kann aber täglich auf Grund des $ 148 des G.-V.-G. als unter 
die „Leitung“ der Staatsanwaltschaft seitens der obersten Justiz- 
verwaltung ungeahndet geübt werden, da das Reichsrecht das 
Landrecht „bricht“. Soweit wäre die Frankfurter National- 
versammlung von 1848 sicher nicht gegangen und eine solche 
Tragweite der „Leitung“ hat wohl der grösste Theil des Reichs- 
tags sich nicht zum Bewusstsein gebracht; wer aber will sie heute 
bestreiten? An warnenden Stimmen hat es in den beiden Reichs- 
tagsjustizkommissionen nicht gefehlt, wie auch nicht in einer 
liberaleren Gruppe vorausgegangener Schriftsteller. 
Es hatte die Phrase vom „Greneralstab des Ministeriums“ 
für die Staatsregierungen und deren Organe, die Staatsanwälte, 
etwas Blendendes und die Zentralisation der französischen Staats- 
anwaltschaft im Justizminister und dessen ersten Beamten, dem 
(seneralprokurator am Kassationshof zu Paris, repräsentirte eine 
starke Staatsgewalt im napoleonischen Sinne, was im Geiste 
des Lenkers des Rheinbundes lag und anfänglich unter dem Deck-
	        
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