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zurücktrat, dass aus dem Organ der Strafrechtspflege, welches ge-
schaffen war, um den Gerichten die aktuelle Strafverfolgung ab-
zunehmen und dem Beschuldigten als einem Prozesssubjekt mit
oder ohne Rechtsbeistand einen Amtskläger gegenüber zu stellen,
ein Organ der obersten Justizverwaltung geschaffen wurde, um
gerade nach den Auffassungen dieser auf die Strafrechtspflege ein-
wirken zu können. Insoweit trifft vollständig das zu, was JOHN
im Kommentar zur Strafprozessordnung II, S. 201 und 161ff.
über die Einführung der Staatsanwaltschaft nach 1848 im All-
gemeinen bemerkt, dass sie, wenn man anders die Wahrheit er-
kennen und der anerkannten die Ehre geben wolle, nicht zu dem
Zwecke erfolgt sei, um ein Anklageorgan zu schaffen und die
Gerichte von Anklagefunktionen zu befreien, wie auch die Motive
zu verschiedenen (Gesetzen behauptet hätten (!), sondern dass eine
solche Begründung des „Anklageprozesses“ nichts weiter als eine
den thatsächlichen Verhältnissen widersprechende Phrase, welche
man nahezu 50 Jahre hindurch ernsthaft genommen habe, ge-
wesen sei; in Wirklichkeit bedeute die Reform, welche durch
Einführung der Staatsanwaltschaft herbeigeführt worden, nicht,
dass nun jede Strafsache nach dem Vorbilde der für Privatklagen
bestehenden Verfahren durchgeführt werden solle, es bedeute die
Einführung dieses dem deutschen Recht bislang unbekannten In-
stituts überhaupt gar nichts Prozessualisches, sondern die
Bedeutung dieser — allerdings sehr weittragenden — Reform sei
ganz und gar eine staatsrechtliche gewesen, nämlich: „Die
Zwecke der Strafrechtspflege sind durch die Gerichte allein nicht
zu erreichen; vielmehr bedingt die öffentlich-rechtliche Natur des
Sirafverfahrens, dass bei letzterem auch die Justizverwaltung die
ihr gebührende Stellung erhalte“. Inwiefern der Justizverwaltung
diese Stellung gebühre, das ist aber die grosse Streitfrage gegen-
über dem staatsrechtlichen und in den meisten Verfassungen zum
Ausdruck gebrachten Grundsatz von der Unabhängigkeit und Un-
parteilichkeit der Rechtspflege, welcher alle Kabinets- bezw. Mini-