Full text: Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

— XN — 
lich unsympathischen Richtungen bethätigte. Er beschränkte sich 
dann wohl auf die Erklärung, dass man in diesem oder jenem 
Punkte vielleicht immer zu verschiedenen Ergebnissen kommen 
werde. Dem herzgewinnenden Wesen seiner Persönlichkeit konnten 
sachliche Meinungsverschiedenheiten nie Eintrag thun. 
Dass es ihm vergönnt war, das glücklichste Familienleben zu 
finden, das sich denken lässt und bei Denen, die ihn näher 
kannten, fast sprichwörtlich geworden war, kann hier nur an- 
gedeutet werden. Gewiss ist hier beiden Teilen der Abschied 
nur um so schwerer geworden. 
So wollen wir denn bei dem Dahinscheiden des grössten 
Staatsrechtslehrers, den Deutschland in den letzten Menschen- 
altern besessen, nicht nur seines Wirkens, sondern auch seiner 
Person dankbar gedenken: „Dem Auge fern, dem Herzen ewig 
nah’,*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.