Full text: Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

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& 148) erwähnten eine derartige Anweisung zur Unterlassung 
der Strafverfolgung oder deren Abhängigmachung von der Ein- 
willigung der obersten Justizverwaltung gar nicht und fanden sich 
gegenüber denjenigen zu Abs. 2 des 8 152 des zweiten und dritten 
Entwurfs zur Str.-Pr.-O. a. a. OÖ. sehr kurz ab und suchten die 
Besorgniss, dass in einzelnen Fällen die Staatsanwaltschaft durch 
die Justizaufsichtsbehörden zu ungerechtfertigten Verfolgungen ver- 
anlasst werden könnten (man denke an die Zeiten der v. HINCKEL- 
pDEY’schen Polizeiherrschaft in Preussen), mit der Bemerkung ab- 
zuschwächen, dass der „Schutz der Staatsbürger“ in solchen Fällen 
in dem Richteramt zu finden sei und durch Unabhängigkeit des 
letzteren hinreichend gewährleistet werde; dabei aber blieb un- 
beachtet, dass die Staatsanwaltschaft das in ihren Händen liegende 
Vorermittelungsverfahren mit Hilfe der unter ihrer Leitung stehen- 
den „gerichtlichen Polizei*, ohne dass ein Beschuldigter von einer 
Gelegenheit, den Schutz des Amtsrichters anrufen zu können 
Kenntniss erlangt, bis zur ‚unmittelbaren Anklageerhebung aus- 
dehnen kann, wenn ihr der Weg der gerichtlichen Vorunter- 
suchung, wo und wenn er nicht eingeschlagen werden muss, nicht 
passt. 
In jenen Motiven war es ohne weitere Begründung mit der 
kategorischen Forderung abgethan: „Die Staatsregierungen können 
die Einwirkung darauf, dass im einzelnen Falle eine An- 
klage erhoben werde, nicht aus der Hand lassen und es ist 
ja eben nur die Anklage, nicht eine Verurtheilung, zu der sie 
nöthigen kann“. Damit waren die Beamten der Staatsanwalt- 
schaft aus der Stellung nur von der Autorität der Gesetze ab- 
hängiger Rechtsvertreter und Gresetzeswächter in die der Verwal- 
tungsbeamten abgedrängt. Was aber für die Erhebung der 
Anklage von den Staatsregierungen in jener „Leitung“ beansprucht 
war, dasselbe konnte nach der Fassung des $ 148 a. a. O. auch 
für die Unterlassung der Strafverfolgung beansprucht werden; 
denkwürdig sind die Aussprüche des württembergischen Ministers
	        
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