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trustee-Posten übernommen. Nur in einem Falle sei eine Schwierig-
keit entstanden; im Uebrigen habe es sich nur um Vereinnahmung,
Aufbewahrung und Verausgabung von (Geldern in Gemässheit der
Bestimmungen der trust-Urkunde gehandelt. Soweit seine Gesell-
schaft als trustee thätig sei, liquidire sie zwei Prozent vom Ein-
kommen. Die Gesellschaft habe 50 trustee-Posten für Inhaber
von debentures (Pfandbriefe, welche Aktiengesellschaften ausgeben),
übernommen; sie habe ferner gegen 70 letztwillige Verfügungen
in Händen. Es habe keine Schwierigkeiten bereitet, von Ver-
wandten vertrauliche Mittheilungen über Privat- und Familien-
angelegenheiten zu erhalten. Eine gute Gesellschaft könne das-
selbe leisten wie ein amtlicher trustee.
Die Unterhauskommission hat ihre Sachverständigenverneh-
mung nicht auf England beschränkt.
Was zunächst Schottland angeht, so erklärte ein schottischer
Richter, hinsichtlich trusts sei das schottische Recht von dem
englischen nicht verschieden; in beiden Ländern führe das Rechts-
institut auf das römische Recht zurück. Betrügereien Seitens
trustees seien in Schottland selten; wenn sie vorkämen, seien es
stets Fälle, wo ein einzelner trustee thätig se. Er habe nichts
gegen Gesellschaften einzuwenden, welche trustee-Posten über-
nehmen, vorausgesetzt, dass diese Gesellschaften gehörige Sicher-
heit leisteten. Ein amtlicher trustee sei insofern bedenklich, als
derselbe sich mit einer enormen Anzahl von trusts und mit sehr
grossen Werthen zu befassen haben würde. Er selbst sei mehr
für die Einführung einer blossen amtlichen Öberaufsicht. In
Schottland würden trusts von den Gerichten unterstellten, sog.
judicial factors beaufsichtigt; Stempelabgaben und Gebühren
deckten die ganzen Kosten.
Eine schottische Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
welche 1886 gegründet wurde, um eine allgemein empfundene
Lücke auszufüllen, welche nach dem Fallissement einer grossen
Bank besonders hervorgetreten war, liess durch ihren Vertreter