Full text: Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

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trustee-Posten übernommen. Nur in einem Falle sei eine Schwierig- 
keit entstanden; im Uebrigen habe es sich nur um Vereinnahmung, 
Aufbewahrung und Verausgabung von (Geldern in Gemässheit der 
Bestimmungen der trust-Urkunde gehandelt. Soweit seine Gesell- 
schaft als trustee thätig sei, liquidire sie zwei Prozent vom Ein- 
kommen. Die Gesellschaft habe 50 trustee-Posten für Inhaber 
von debentures (Pfandbriefe, welche Aktiengesellschaften ausgeben), 
übernommen; sie habe ferner gegen 70 letztwillige Verfügungen 
in Händen. Es habe keine Schwierigkeiten bereitet, von Ver- 
wandten vertrauliche Mittheilungen über Privat- und Familien- 
angelegenheiten zu erhalten. Eine gute Gesellschaft könne das- 
selbe leisten wie ein amtlicher trustee. 
Die Unterhauskommission hat ihre Sachverständigenverneh- 
mung nicht auf England beschränkt. 
Was zunächst Schottland angeht, so erklärte ein schottischer 
Richter, hinsichtlich trusts sei das schottische Recht von dem 
englischen nicht verschieden; in beiden Ländern führe das Rechts- 
institut auf das römische Recht zurück. Betrügereien Seitens 
trustees seien in Schottland selten; wenn sie vorkämen, seien es 
stets Fälle, wo ein einzelner trustee thätig se. Er habe nichts 
gegen Gesellschaften einzuwenden, welche trustee-Posten über- 
nehmen, vorausgesetzt, dass diese Gesellschaften gehörige Sicher- 
heit leisteten. Ein amtlicher trustee sei insofern bedenklich, als 
derselbe sich mit einer enormen Anzahl von trusts und mit sehr 
grossen Werthen zu befassen haben würde. Er selbst sei mehr 
für die Einführung einer blossen amtlichen Öberaufsicht. In 
Schottland würden trusts von den Gerichten unterstellten, sog. 
judicial factors beaufsichtigt; Stempelabgaben und Gebühren 
deckten die ganzen Kosten. 
Eine schottische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, 
welche 1886 gegründet wurde, um eine allgemein empfundene 
Lücke auszufüllen, welche nach dem Fallissement einer grossen 
Bank besonders hervorgetreten war, liess durch ihren Vertreter
	        
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