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erklären, dass sehr wenige Leute, insbesondere in den ärmeren
Klassen, einen Bekanntenkreis besässen, in welchem sich zur
Uebernahme von trustee-Stellungen geeignete Personen fänden.
Es sei weder sicher, dass die ernannte Person den trustee-Posten
acceptiren würde, noch könne man darauf rechnen, dass der
trustee, nachdem er sein Amt angetreten, ohne zeitliche Be-
schränkung thätig sein werde. Diesen Uebelständen habe die
Gesellschaft abgeholfen ; letztere werde unter der Einführung eines
amtlichen trustee nicht zu leiden haben.
Der Vorsitzende der irischen Anwaltskammer versicherte,
dass hinsichtlich trusts das irische Recht praktisch mit dem eng-
lischen übereinstimme. Man solle trustees nicht für ein ehrliches
Versehen verantwortlich machen und ihnen gestatten, mit trust-
(teldern nach denselben Grundsätzen zu verfahren, wie mit Ver-
mögensstücken, welche ihnen voll zu eigen seien. Das Publikum
bedürfe keines amtlichen trustee und würde sich desselben nicht
bedienen, wenn er geschaffen werden sollte. In seiner 30jährigen
Praxis seien ihm nur drei Fälle von trust-Verkürzungen zur
Kenntniss gekommen. (Gregenstand von trusts bildeten in Irland
hauptsächlich Immobilien; für diese, wie für Mobilien bestehe die
Schwierigkeit, Personen zu finden, welche bereit seien, trustee-
Posten anzunehmen. In Fällen, wo mehrere trustees gleichzeitig
fungirten, solle man eine von einem einzelnen trustee gezeichnete
Quittung für ungültig erklären; einzeln fungirende trustees möge
man an der Verfügung über das Kapital behindern.
Der frühere Premierminister der Kolonie Neuseeland, Sir
JULIUS VOGEL, führte aus, dass der im Jahre 1870 in Neusee-
land vorgelegte Gesetzentwurf betr. Einführung eines amtlichen
trustee vom KRepräsentantenhause angenommen und von der
legislativen Versammlung verworfen worden sei. 1872 habe man
den Entwurf nochmals unterbreitet, und habe der Entwurf Ge-
setzeskraft erlangt. Der amtliche trustee habe sich als eine für
das Publikum nützliche Institution erwiesen; die Einnahmen hätten
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