Full text: Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

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Es würde eine ungeheuere Wohlthat sein, wenn diejenigen, 
welche, sei es inter vivos, sei es mortis causa Vermögensstücke 
an trustees zu übertragen wünschen, und ferner die benefiziarisch 
Berechtigten selbst das Bewusstsein haben könnten, dass sich eine 
getreue Erfüllung der trustee-Pflichten und eine absolute Sicherheit 
der trust-Gelder ohne grosse Kosten erreichen lässt. Trustees, 
welche zu Folge unvorhergesehener Schwierigkeiten oder ver- 
änderter Umstände ihre Posten niederzulegen wünschen, würden 
ferner glücklich sein, wenn sie ohne Kosten ihre Pflichten auf 
kompetente, verantwortliche Personen übertragen könnten. Nach 
solchen Erleichterungen besteht unzweifelhaft ein weitverbreiteter 
Wunsch. 
Zahlreiche Sachverständige erster Autorität haben sich ent- 
schieden dafür ausgesprochen, denen, welche es wünschten, die 
Plazirung der trust-Gelder unter die Kontrolle und Leitung eines 
öffentlichen Organs zu ermöglichen, so jedoch, dass dieses Organ 
die Uebernahme von trust-Stellungen nach Ermessen ablehnen 
kann. Nachdem bereits vorher ähnliche Entwürfe dem Unterhaus 
vorgelegt waren, unterbreitete im Jahre 1890 die Regierung einen 
Gesetzentwurf, welcher die Einführung eines amtlichen trustee in 
Aussicht nahm. Die Anwaltskammern haben hiergegen eingewandt, 
dass aus der Unehrlichkeit der trustees den benefiziarisch Be- 
rechtigten nicht derartige Verluste entständen, dass die vor- 
geschlagene Neuerung gerechtfertigt sei. Die Neuerung würde 
die Erfüllung der trustee-Aufgaben kostspieliger gestalten. Ein 
amtlicher trustee vermöge nicht zu entscheiden, ob Zahlungen 
für den Unterhalt und für das Fortkommen von Kindern am 
Platze seien, ob eine Eheschliessung zu billigen, ein Miethsvertrag 
zu schliessen sei, wie Bergwerke zu leiten, wie Geschäfte zu be- 
treiben seien. Bei jedem Schritte würden dem amtlichen trustee 
in kostspieliger, formeller Weise Thatsachen nachzuweisen sein, 
welche privaten trustees aus eigener Wissenschaft bekannt wären. 
Die Bedenken richteten sich nicht so sehr gegen eine Auf-
	        
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