Full text: Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

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nehmen; es geschieht dies indessen nicht leicht, wenn Opposition 
erhoben wird. Die Kosten des Verfahrens sind nicht mehr so 
bedeutend, wie früher, immerhin aber noch hoch genug, um bei 
kleineren Vermögensmassen abschreckend zu wirken. Dies ist 
wohl auch der Grund, warum selbst bei grossen Vermögensmassen 
das Verfahren selten und nur da eingeleitet wird, wo Streitfragen 
vorliegen, welche ein gerichtliches Prozessiren nöthig machen. 
Charakteristisch für das heutige System scheint zu sein, dass jede 
chikanöse Partei die Kosten der Ausführung der trusts in die 
Höhe zu treiben vermag. 
Eine dritte Möglichkeit zeigte sich nach der Vernehmung 
eines schottischen Sachverständigen. In Schottland besteht ein 
anscheinend vorzüglich funktionirendes System, unter welchem 
privaten Zwecken dienende trusts unter richterlicher Oberaufsicht 
ausgeführt werden. Dieses System hat sich nach und nach ge- 
bildet und ist soweit ausgedehnt worden, dass gerichtsseitig jetzt 
eigentlich für alle privaten trusts ein sog. judicial factor bestellt 
werden kann, sowohl in Fällen, wo die trustees ablehnen, aus- 
scheiden oder versterben, wie auch in Fällen, wo es sich um 
Geisteskrankheit oder Intestatverlassenschaften handelt. Das 
Gericht kann zu der Bestellung schreiten, wenn der Konstituent 
der trust bei der Konstituirung derselben — mag dieselbe inter 
vivos oder mortis causa, auf kurze oder auf lange Zeit konstituirt 
werden —- eine Ausführung der trust durch einen judicial factor 
wünscht. Eine beschränkte Gerichtsbarkeit dieser Art steht in 
gewissen Sachen den Sheriff Courts zu. Die Praxis ist folgende. 
Auf Antrag sämmtlicher oder einiger benefiziarisch Berechtigten 
bestellt das Gericht, falls es dienlich erscheint, zum judicial factor 
eine Person, über welche sich die Parteien in der Regel einigen, 
welche jedoch zuweilen gerichtsseitig gewählt wird. Diese Person 
ist kein Beamter, sondern eine Privatperson und zwar gewöhnlich 
ein Rechnungsführer. Alle trust-Gegenstände gehören dem 
judicial factor, welcher mit seiner Bestellung verbunden ist, über
	        
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