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die Ausführung der trust, sowie über Belegungen Rechenschaft
abzulegen. Er hat eine Sicherheit zu bestellen und bezieht die
von dem Richter oder dem Grerichtsrechnungsführer fixirte pro-
zentuale Gebühr, welche zwischen 1 und 3 Prozent p. a. des
Einkommens aus der trust-Masse varirt. Nur wo es nöthig ist,
darf er Anwälte und andere Berufspersonen zur Hülfe ziehen.
Er hat ordnungsmässige Bücher zu führen, welche einmal jährlich
dem Gerichtsrechnungsführer zur Revision vorzulegen sind. Trust-
Gelder hat er in ein separates Bankkonto einzuzahlen; lässt er
mehr als 250 über zehn Tage in seinem eigenen Privatkonto
stehen, so setzt er sich einer Geldstrafe und der Amtsentsetzung
aus. Entscheidungen darf er erst treffen, nachdem er dem Ge-
richtsrechnungsführer berichtet hat, welcher die Sache dem Richter
vorlegt, falls irgend eine Schwierigkeit besteht. Entdeckt der
Grerichtsrechnungsführer bei der Jahresrevision eine bedenkliche
nicht autorisirte Belegung, so verfügt derselbe anderweitige Be-
legung. So oft der Gerichtsrechnungsführer vermuthet, dass etwas
nicht in Ordnung ist, kann derselbe Nachweise für sämmtliche
Belegungen einfordern und dem judicial factor Deponirung auf-
geben, wenn der Aufforderung nicht sofort Folge geleistet wird.
Letzterer kann letztwillige Verfügungen zur nachlassgerichtlichen
Anerkennung bringen und mit gerichtlicher Sanktion, welche mit-
unter ertheilt wird, ein Geschäft fortführen. Der Kapitalwerth
der zur Zeit in Schottland unter diesem System verwalteten Ver-
mögensstücke beziffert sich auf etwa 8 Millionen Pfund Sterling.
Nimmt man an, dass England zehnmal so reich als Schottland
ist, so würde die Ziffer sich für England auf 80 Millionen Pfund
Sterling stellen. Während der nahezu 50 Jahre, während welcher
das System in Schottland besteht, hat nicht eine einzige trust-
Masse durch judicial factors Verkürzungen erlitten. In den ver-
einzelten Fällen, wo Unehrlichkeiten vorkamen, haben die Bürgen
des judicial factor den Schaden wieder gut gemacht. Es besteht
sehr wenig Unterschied zwischen den Kosten der Ausführung der