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trusts durch judicial factors und den Kosten ihrer Ausführung
durch private trustees. Die von den judicial bezogene prozentuale
Gebühr honorirt eine grosse Masse von Mühewaltungen und zwar
zum Theil auch Dienstleistungen, welche im Falle eines privaten
trustee den Anwälten zufallen würden. Es kommt sehr häufig
vor, dass judicial factors für ganze kleine Massen von wenigen
hundert Pfund Sterling bestellt werden, wie sie etwa von einem
erfolgreichen Arbeiter angehäuft werden. Von dem System,
welches als sehr zufriedenstellend gilt, wird in Schottland in
weitem Umfange Gebrauch gemacht.
Bei der Prüfung der Frage, welches System sich am besten
für England eignet, ist, wenn das einzuführende System Erfolg
haben soll, Folgendes im Auge zu behalten. Das System darf
kein kostspieliges sein; die Organe desselben müssen leicht und
schnell zugänglich und persönlich zur Vornahme derjenigen
Schritte bereit sein, welche heute ein gewissenhafter trustee vor-
nimmt, um sich mit der von ihm auszuführenden trust eingehend
bekannt zu machen. Mag man sich nun für die Errichtung eines
besonderen Departement oder für die Dienstbarmachung der be-
stehenden Gerichte entscheiden oder beide zusammen wirken
lassen, die mit der Ausführung der trust im einzelnen Falle be-
traute, individuelle Person darf weder durch Offizialismus noch
durch gerichtliche Etiquette von den benefiziarisch Berechtigten
getrennt sein. Sie kann keine Person sein, welcher man sich
nur vermittels eines Verfahrens amtlicher oder gerichtlicher Art
und formeller Natur zu nähren vermag, noch eine Person, welcher
die unbedeutendste Thatsache in weitschweifiger und kostspieliger
Weise nachzuweisen ist, sondern eine Person, welche ihr eigenes
Urtheilsvermögen ausnützen muss, aus eigenem Antriebe die er-
forderlichen Ermittelungen anzustellen hat, und entweder ex
officio oder auf ganz formlosen Antrag irgend eines Interessenten
im Interesse der Ausführung der trust einzuschreiten verbunden
ist. Wenn derartige Personen denen, die sich ihrer zu bedienen