Full text: Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

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fast Identität mit dem schon abgelehnten Antrage eines unita- 
rischen Bundesministerii zu stehen, und dem stehen alle Bedenken 
entgegen, welche schon vorher erörtert sind. Sie würden mit einem 
solchen Bundesfinanzminister z. B. den Kgl. sächsischen Finanz- 
minister mediatisieren ... Das thun die Regierungen nicht.“ — 
Bei Beratung des Art. 16, bei welcher BENNIGsSEn das ab- 
gelehnte Amendement nochmals stellte, bestätigte Bismarck als 
richtig die von LASKER zusammengefasste TureLausche Dar- 
legung, dass keinerlei Verwaltung an den Bund übertragen werden 
soll, sondern dass die Verwaltung nach wie vor unverkürzt bei 
der preussischen Regierung bleibt, dass der preussische Minister 
überall die Ausführung treffen muss, und dass nur unter seiner 
Verantwortlichkeit und der Verantwortlichkeit der preussischen 
Regierung die Verwaltungsmassregeln und Gesetze des Bundes 
wirksam werden können. — 
Auf diese Aeusserungen folgte direkt die Erklärung der 
liberalen Partei, welche die Errichtung eines verantwortlichen 
Reichsministeriums anstrebte, dass sie diese Bedeutung des Ent- 
wurfes nicht mehr verstehe. MiQuEL hob hervor, er halte den Bıs- 
MARCKschen Satz, dass nach Einführung der Bundesverfassung 
für diejenigen Gegenstände, welche der Kompetenz des Bundes 
überwiesen werden, doch noch die preussischen Minister ver- 
antwortlich blieben, für eine Auflösung des Bundes, da die neue 
Verfassung einen neuen Staat schaffe, so dass diejenigen Be- 
amten, die innerhalb dieses Staates handeln, innerhalb des neuen 
Staates, nicht als preussische Minister, sondern als Bundesminister 
handeln. — Unmittelbar erwiderte scharf und klar Graf Bismarck: 
„Es ist mir unverständlich, weshalb die Herren meinen Aeusse- 
rungen eine solche Tragweite beigelegt haben, ... dass sie sagen... ., 
sie ändere die ganze Auffassung des Verfassungsentwurfes. Ich 
habe nichts weiter konstatiert, als ... dass in dem verfassungs- 
mässig vorhandenen Masse von Ministerverantwortlichkeit, dessen 
sich die gesamten Bundesstaaten erfreuten, nichts geändert wird...
	        
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