Full text: Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

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einigen kleineren Ländern sind, vorzugsweise nach französischem 
Vorbild, beide Thätigkeiten von einander getrennt und werden 
von besonderen Personen ausgeübt. Sind die englischen Ad- 
vokaten und Prokuratoren auch im Einzelnen wesentlich von den 
französischen verschieden, so beruhen doch beide auf derselben 
juristischen Grundlage, so dass gewisse, den erwähnten 
Ländern gemeinsam angehörende Rechtssätze gewonnen werden 
können. Diese gemeinsamen Rechtssätze, welche für jeden dieser 
Berufe charakteristisch sind, und die uns sie in ihrer vollen 
Reinheit zeigen, sollen uns denn auch vor Allem beschäftigen. 
2. Im Besondern. 
a) Die Advokatur. 
Darunter? versteht man den Inbegriff derjenigen Thätigkeiten, 
welche den Schutz der Individualrechte gegenüber den Ansprüchen 
anderer Individuen, als auch gegenüber dem Staate zum Gegen- 
stand haben. Diese Thätigkeiten bestehen in der Berathung der 
Parteien in streitigen Rechtsangelegenheiten, der Abgabe von 
Rechtsgutachten, der Ausführung von Parteiansprüchen in Schrift- 
sätzen und in öffentlicher und mündlicher Verhandlung vor den 
Gerichten und der Vertheidigung in Straf- und Disziplinarsachen. 
5 Bezüglich England vgl. GnEist, Das heutige englische Verfassungs- 
und Verwaltungsrecht. Berlin 1857, Bd. I, S. 502ff. FiscHeL, Die Ver- 
fassung Englands. Berlin 1862, S. 218ff. Horpr, Genossenschaften der An- 
wälte in England in Bd. XV des Gerichtssaals (1863), S. 80 und 137ff. 
GUNDERMANN, Richteramt und Advokatur in England. München 1870. 
SCHUSTER, Die bürgerliche Rechtspflege Englands. Berlin 1887. Die um- 
fangreiche französische Literatur ist angeführt in meinem Aufsatze: Die 
gerichtliche Parteivertretung in Frankreich in Bd. XXIII der Zeitschrift für 
französisches Civilrecht (auch als Separatabdruck erschienen). Mannheim 
1893, S. 168, Note 1 (S.-A. S. 3. und 4). Beizufügen ist noch: Crksson, 
Usages et regles de la profession d’avocat. Paris 1888, 2 Bde. Für Bel- 
gien, wo die Advokatur auf französisch-rechtlicher Grundlage beruht, Re- 
formes professionnelles. Rapport de la commission du conseil de l’ordre des 
avocats & la cour d’appel de Bruxelles. Bruxelles 1894.
	        
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