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einigen kleineren Ländern sind, vorzugsweise nach französischem
Vorbild, beide Thätigkeiten von einander getrennt und werden
von besonderen Personen ausgeübt. Sind die englischen Ad-
vokaten und Prokuratoren auch im Einzelnen wesentlich von den
französischen verschieden, so beruhen doch beide auf derselben
juristischen Grundlage, so dass gewisse, den erwähnten
Ländern gemeinsam angehörende Rechtssätze gewonnen werden
können. Diese gemeinsamen Rechtssätze, welche für jeden dieser
Berufe charakteristisch sind, und die uns sie in ihrer vollen
Reinheit zeigen, sollen uns denn auch vor Allem beschäftigen.
2. Im Besondern.
a) Die Advokatur.
Darunter? versteht man den Inbegriff derjenigen Thätigkeiten,
welche den Schutz der Individualrechte gegenüber den Ansprüchen
anderer Individuen, als auch gegenüber dem Staate zum Gegen-
stand haben. Diese Thätigkeiten bestehen in der Berathung der
Parteien in streitigen Rechtsangelegenheiten, der Abgabe von
Rechtsgutachten, der Ausführung von Parteiansprüchen in Schrift-
sätzen und in öffentlicher und mündlicher Verhandlung vor den
Gerichten und der Vertheidigung in Straf- und Disziplinarsachen.
5 Bezüglich England vgl. GnEist, Das heutige englische Verfassungs-
und Verwaltungsrecht. Berlin 1857, Bd. I, S. 502ff. FiscHeL, Die Ver-
fassung Englands. Berlin 1862, S. 218ff. Horpr, Genossenschaften der An-
wälte in England in Bd. XV des Gerichtssaals (1863), S. 80 und 137ff.
GUNDERMANN, Richteramt und Advokatur in England. München 1870.
SCHUSTER, Die bürgerliche Rechtspflege Englands. Berlin 1887. Die um-
fangreiche französische Literatur ist angeführt in meinem Aufsatze: Die
gerichtliche Parteivertretung in Frankreich in Bd. XXIII der Zeitschrift für
französisches Civilrecht (auch als Separatabdruck erschienen). Mannheim
1893, S. 168, Note 1 (S.-A. S. 3. und 4). Beizufügen ist noch: Crksson,
Usages et regles de la profession d’avocat. Paris 1888, 2 Bde. Für Bel-
gien, wo die Advokatur auf französisch-rechtlicher Grundlage beruht, Re-
formes professionnelles. Rapport de la commission du conseil de l’ordre des
avocats & la cour d’appel de Bruxelles. Bruxelles 1894.