Full text: Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

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Rechtsmittel und Instanzenzug in Kleinbahn- 
Angelegenheiten. 
Von 
Syndikus Dr. KarL Hiıruse in Berlin. 
In Preussen sind die beiden auf L.-V.-G. vom 30. Juli 1883 
88 127, 128 beruhenden Rechtsmittel der Verwaltungsbe- 
schwerde und der Verwaltungsklage durch das am 1. Ok- 
tober 1892 in Kraft getretene Kleinbahngesetz vom 28. Juli 1892 
für eine Reihe von Streitigkeiten zugelassen, welche in Klein- 
bahnangelegenheiten zwischen Behörden und Unternehmern vor- 
kommen. 8 52 bestimmt nämlich: 
Gegen die Beschlüsse und Verfügungen, für welche die 
Landespolizeibehörden in Verbindung mit den Eisenbahnbehörden 
zuständig sind, und gegen die Beschlüsse und Verfügungen der 
eisenbahntechnischen Aufsichtsbehörden findet die Beschwerde 
an den Minister der öffentlichen Arbeiten statt. Im Uebrigen 
greifen die nach den Bestimmungen der 88 127—130 des 
Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 23.! Juli 
1883 zulässigen Rechtsmittel Platz. 
Unverkennbar ist dadurch die Zuständigkeit der Verwaltungs- 
gerichte und die Zulässigkeit des Verwaltungsstreitverfahrens er- 
— 
  
1 Muss heissen '80. Juli 1883. Der Druckfehler hat sich erst bei der 
Verkündigung des Gesetzes eingeschlichen ; im Entwurfe und den Kommissions- 
berichten stand richtig 30. Juli 1883,
	        
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