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Ueber die rechtliche Natur eines mehreren Staaten
gemeinsamen Geldes.
Von
Dr. Karı HELFFERICH in Neustadt a. d.H.
Seitdem das Geld aufgehört hat, ein blosser Tauschgegen-
stand, also lediglich ein volkswirtschaftlicher Begriff zu sein,
seitdem sich die Gesetzgebung des Geldes bemächtigt hat und da-
durch das Geld ein juristischer Begriff geworden ist, hat im
normalen Falle jeder Staat sein eigenes Geld. Während in der
ersten Hälfte des Mittelalters, wo der juristische Charakter des
Geldes noch ganz unentwickelt war, das Münzwesen der euro-
päischen Kulturstaaten einen stark internationalen Charakter hatte,
während sich damals besonders der Grosshandel internationaler
Goldmünzen, wie der Bezants, der Florenen und Dukaten be-
diente, welche lediglich die volkswirtschaftlichen Funktionen des
Geldes verrichteten, ohne durch die Gesetzgebung dazu bestimmt
zu sein und ohne überhaupt juristisch erfassbare Eigenschaften
zu besitzen, werden in unserer Zeit auch die volkswirtschaftlichen
Aufgaben des Geldes so gut wie ausschliesslich von dem durch
die staatliche Gesetzgebung geschaffenen Gelde erfüllt. Da jeder
souveräne Staat seine eigene (fesetzgebung hat, da das moderne
Geld ein Produkt der staatlichen Gesetzgebung ist, ist es die
Regel, dass verschiedene Staaten verschiedenes Geld haben. Was