Full text: Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

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Doppeladlers auf ihrem Gepräge, deshalb durfte und musste 
das Deutsche Reich an ihnen dieselben Verluste erleiden, wie an 
seinen deutschen Landessilbermünzen.* In Oesterreich selbst da- 
gegen waren die österreichischen Thaler wohl gesetzliches Geld, 
aber thatsächlich waren sie so gut wie ausschliesslich deut- 
sches Geld. Auf Grund dieser Verhältnisse bestritt ich jede Ver- 
pflichtung Oesterreichs zur Einlösung seiner Thaler. 
Diese Schlussfolgerung ist nun von einer Reihe von Fach- 
leuten, welche sich mit der Schrift beschäftigten, nicht als zwingend 
anerkannt, die von mir versuchte scharfe Unterscheidung zwischen 
dem Gepräge und dem Geldcharakter eines Münzstückes 
für nicht ganz durchführbar erklärt worden. Man hielt mir ent- 
gegen, dass ein Staat sein Gepräge nicht verleugnen dürfe, weder 
seinen Bürgern gegenüber noch Ausländern gegenüber, noch gegen- 
über einem fremden Staate. Dadurch, dass Oesterreich den Thaler 
zu 1!/e fl.ö. W. zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt habe, sei 
es verpflichtet gewesen, sie bei ihrer Ausserkurssetzung zu diesem 
Werte einzulösen, und diese Verpflichtung habe bestanden dem 
Deutschen Reiche gegenüber ebensosehr, wie gegenüber den öster- 
reichischen Staatsangehörigen. 
In ähnlicher Weise wurde meine Entscheidung bezüglich des 
lateinischen Münzbundes angefochten. Man erkannte allerdings 
an, dass die in der Liquidationsklausel von 1885 geschaffene 
Lösung der Streitfrage zwar nicht der Billigkeit entspreche, wohl 
aber sei dieselbe in Uebereinstimmung mit dem strengen Recht, 
welches von jedem Staate die Einlösung seiner unterwertigen 
Münzen zu dem ihnen beigelegten Werte verlange. 
Ich selbst bin mir heute sehr wohl bewusst, dass mir in dem 
Hauptpunkte meiner Schrift die Beweisführung nicht in befriedi- 
gender Weise gelungen ist. Ich habe dieselbe — das ist ihr 
Hauptmangel — auf eine volkswirtschaftliche Theorie auf- 
gebaut, welche zwar den höchsten Grad der Wahrscheinlichkeit 
für sich hat. Aber es braucht sich ja jemand nur auf den Stand- 
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