Full text: Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

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Thaler sind Handelsmünzen, sie haben in Oesterreich weder 
gesetzlichen noch Kassenkurs, sie sind lediglich Handelsartikel, 
welche für den Handel mit der Levante bestimmt sind. Der 
Herstellung eines Handelsartikels kommt, auch wenn sie durch 
dem Staat geschieht, keine juristische Bedeutung zu, der Her- 
stellung von Levantiner Thalern so wenig, wie der Fabrikation 
von Porzellanwaren in der K. Porzellan-Manufaktur in Berlin 
oder dem Brauen von Bier in der K.:.B. Staatsbrauerei Weihen- 
stephan. Dass der österreichische Staat de facto das Monopol 
der Herstellung von Levantiner Thalern hat, kann daran nichts 
ändern. Das k. k. Gepräge auf den Levantiner Thalern be- 
deutet nichts als die Fabrikmarke der k. k. Münze, welche ebenso 
wenig nachgeahmt werden darf, wie die Fabrikmarke der K. Por- 
zellanmanufaktur. Wenn die Völker, welche sich der Maria-The- 
resia-Thaler bedienen, auf diese Fabrikmarke sehen und dadurch 
dem Staat Oesterreich ein faktisches Monopol für die Herstellung 
solcher Thaler verleihen, so hat das durchaus keine juristische 
Bedeutung. Wir können die Prägung nicht einmal als eine 
Handlung ansehen, welche der Staat als Urkundsperson des 
öffentlichen Rechts vornimmt. Allerdings garantiert er durch 
sein Gepräge für eine bestimmte Beschaffenheit seiner Levantiner 
Thaler, aber es liegt kein Grund vor, warum diese Garantie vom 
Staate als Urkundsperson des öffentlichen Rechtes geleistet sein 
soll, so wenig wie im Falle der K. Porzellanmanufaktur durch die 
Fabrikmarke der Staat als öffentlich-rechtliche Urkundsperson für 
die Güte der Porzellanwaren garantiert. LABAND hat also hier 
trotz LANDESBERGER recht: hier ist die Münzprägung lediglich 
ein industrielles Unternehmen des Staates. 
Aus diesem gänzlichen Mangel eines juristischen Charakters 
der Prägung sogenannter Handelsmünzen ergibt sich der Mangel 
jeglicher Einlösungsverpflichtung des Staates gegenüber Handels- 
ımünzen seines Gepräges. Der österreichische Händler, welcher 
Silber zur Münze bringt und es in Levantiner Thaler ausprägen
	        
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