Bureau des Prokurators, wo der Kandidat zu Schreibarbeiten ver-
wendet wird und dadurch den Formalismus des Prozesses erlernt.
Hat derselbe seine Lehrzeit absolviert, dann wird er vom Staate
als Prokurator patentiert. Dass die Zahl der Prokuratoren
bei jedem Gerichte eine bestimmt begrenzte sei, ergiebt sich
keineswegs aus dem Wesen derselben. In Frankreich beruht
sie auf der Käuflichkeit der Stellen (Note 16), die sie auch da,
wo sie nicht bestände, in Folge der Beschränkung der Stellen
leicht einführen könnte.
Aus disziplinären Gründen erfolgt die Patentirung der
Prokuratoren für bestimmte Gerichte, wie sie denn in einem
näheren Verhältniss zu dem Gerichte stehen, als die Advokaten.
Sie erscheinen als Nebenpersonen desselben und sind in dienst-
licher Beziehung seiner Aufsicht unterworfen '®.
c) Die Verbindung von Advokatur und Prokuratur in der
Rechtsanwaltschaft.
I. Vor Einführung des schriftlichen Verfahrens war auch in
Deutschland die Advokatur von der Prokuratur getrennt.
Da jedoch die Wirksamkeit des Advokaten sich vorzugsweise in
der mündlichen Verhandlung zeigt, so sind, nachdem der schrift-
Nach Absolvirung eines einjährigen Kurses auf den Rechtsschulen, müssen
in Frankreich die Kandidaten fünf Jahre lang bei einem Avoue gearbeitet
haben und ein Zeugniss der Anwaltskammer über ihre Moralität und Be-
fähigung vorlegen, um von einem abgehenden Avoue oder den Erben eines
Verstorbenen für die freigewordene Stelle präsentiert werden zu können.
Nicht selten treten Licentiaten, ja selbst Doktoren der Rechte in die
Carriere ein. Napoleon räumte diesen bezüglich der Plaidoyerie gewisse
Vorrechte ein, welche jedoch durch die Ordonnanz vom 27. Februar 1822
wieder aufgehoben wurden.
1% Ganz besonders strenge ist diese in England, wo der Richter
selbst die Haft über die Prokuratoren verhängen kann. Wegen der häufigen
Klagen über die Beutelschneidereien und Prozesschikanen der Attorneys und
Solicitors ist man mit der Suprema Court of Judicature Acts 1873—1884
(47 et 48 v. et h. 61) sehr energisch gegen sie vorgegangen. Vgl. dazu
PriscHu a..a. 0.8. A7ff.
2° PrischL a. a. O. S. 17ff.