Full text: Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

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thanen, sondern nur noch in den Händen deutscher Unter- 
thanen, und für diese war die österreichische Geldeigenschaft 
der österreichischen Thaler gleichgiltig, und nur ihre deutsche 
Greldeigenschaft von Wichtigkeit. Das Deutsche Reich ferner 
konnte absolut von Oesterreich nichts fordern, da die betreffenden 
Thaler sein (des Deutschen Reiches) Geld waren, und Oesterreich 
nicht verpflichtet ist, deutsches Geld umzuwechseln, auch 
nicht, wenn es den Doppeladler trägt. 
Der Fall lag ja in Wirklichkeit nicht ganz so, wie hier an- 
genommen. Es stellte sich nachträglich heraus, dass noch eine 
kleine Summe österreichischer Thaler in Oesterreich selbst vor- 
handen war. Die Lage war also streng genommen analog, wie 
im lateinischen Münzbund. Oesterreich war den — allerdings 
wenigen — österreichischen Besitzern dieser Thaler gegenüber 
zur Einlösung verpflichtet. Es konnte dieser Verpflichtung nicht 
nachkommen, ohne gleichzeitig dem Deutschen Reich unfreiwillig 
eine Einlösung zu gestatten. Aber das kann so wenig etwas an 
dem grundsätzlichen Nichtbestehen einer völkerrechtlichen Ein- 
lösungsverpflichtung ändern, wie der gleiche Fall bei Belgien. 
Uebrigens hätte die Ausserkurssetzung der österreichischen Thaler 
durch Oesterreich ohne Einlösung auch gegenüber den öster- 
reichischen Besitzern keinen grösseren Rechtsbruch dargestellt, 
als die einlösungslose Entziehung der Geldeigenschaft, welche 
Frankreich an den belgischen Fünffrankenstücken vornehmen 
könnte, mit dem Hinweis darauf, dass Belgien ja nach wie vor 
zu deren Einlösung verpflichtet sei. Auch für die etwa 20 000 
Thaler, welche sich im Jahre 1893 noch in Oesterreich vorfanden, 
wäre ja das Deutsche Reich als refugium geblieben — und 
als ein sehr günstiges refugium. Galt doch der österreichische 
Thaler in Deutschland etwa 50 Pf. mehr als in Oesterreich, da 
1!/s fl. nur einem Wert von etwa 2.50 Mk. entsprachen, und 
hätten also die Oesterreicher, welche ihre Thaler nicht mit 50 Pf. 
Gewinn nach Deutschland abschoben, der österreichischen Regie-
	        
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