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Bei Gelegenheit der Bewegung, welche im Anfange der sech-
ziger Jahre zu Gunsten der Einführung „der freien Advokatur“
hervorgerufen wurde, wurde die Frage angeregt, ob die Advokatur
von der Prokuratur getrennt werden soll. Sie wurde jedoch sowohl
vom Juristentag?* als auch von der Litteratur?® wegen des In-
einandergreifens beider Funktionen und wegen der durch das Vor-
handensein von zwei in einem Prozesse gleichzeitig für die
Partei thätigen Personen verursachten Kosten und Weitläufigkeiten
verneint. Ausser der Trennungsfrage wurde auf dem Juristen-?®
und Anwaltstage?’ die Frage der Lokalisation angeregt. Je-
doch konnte die strenge Richtung, welche den Rechtsanwalt für
beide Thätigkeiten auf das Gericht seiner Zulassung beschränkt
wissen wollte?2®, nicht durchdringen. Dieselbe wurde entweder
ganz abgelehnt oder in einer Weise beschlossen, dass sie gänzlich
wirkungslos wurde°®.
Die Rechtsanwaltsordnung vom 1. Juli 1878 hatte zwar die
Lokalisation im Prinzip angenommen, 8 8 1. c.; dieselbe aber
durch zahlreiche Ausnahmen durchbrochen und Simultanzulas-
sungen gestattet, 88 9—12, 107, 114 l. c. Auch hat sie das
rheinpreussische Prinzip für das ganze deutsche Reich adoptiert,
?4 Die Frage gelangte auf dem vierten deutschen Juristentage zur
Verhandlung und wurde sowohl in den Gutachten, als auch den Debatten
sehr eingehend erörtert. Besonders erwähnenswerth ist das Gutachten von
EvLEr, Verhandlungen Bd. I], S. 313ff.
25 MITTERNAIER im Archiv für civilistische Praxis Bd. XLIV, S. 432.
Gxeist, Freie Advokatur. Die erste Forderung aller Justizreform in Preussen.
Berlin 1867, S. 91. Jaqauss, Die freie Advokatur und ihre legislative Or-
ganisation. Wien 1868. — In neuester Zeit hat PrıscHL a. a. 0. S. 147 die
Trennung mit grosser Energie vertheidigt. Vgl. dagegen v. WEINRICH
a. 2. 0.8. 6lff.
?° Verhandlungen des XIV. Juristentages Bd. I, Heft 2, S. 35ff;
Bd. II, 8. 186 ff.
2?” Zu Köln (1876) und Frankfurt (1878).
?® Hauptvertreter derselben war der damalige (1878) Appellations-
gerichtspräsident Kurune in Greifswald (Note 26).
"Vgl. gegen Lokalisation PrıscaL a. a. O. S. 263 ff.
Archiv für Öffentliches Recht. XI. 1.
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