— 45 —
variierenden Schilderungen des staatlichen Entwickelungsprozesses den Weg
zu den grossen Grundgesetzen finde, um die sich jenes Leben formt, Fehlt
es zuweilen an der schärferen Zeichnung eines oder des anderen Rechtsinsti-
tutes, werden das andere mal wieder zeitlich auseinander liegende Erschein-
ungen nicht in ihren Zusammenhängen eng verknüpft, so kann es denken-
den Lesern nur willkommen sein, wenn in ihr Verständnis Vertrauen gesetzt
wird. Im Ganzen felılt es der Darstellung nirgends an Anschaulichkeit,
"Wärme und bildlicher Kraft. Mit der Pietät gegen das Ueberlieferte ver-
bindet es die Empfänglichkeit für die zur Bethätigung drängenden jungen
Kräfte. Die stärkere Betonung des verfassungsgeschichtlichen Moments
kommt einem Bedürfnis unserer studierenden Jugend entgegen. Sie hat
dies auch thatsächlieh erkannt und dem Buch willige Aufnahme gewährt.
Es hat dadurch schon: fördernd auf das Studium der Rechtsgeschichte ein-
gewirkt und wird auch in der Folge zu einer Hebung der deutschrechtlichen
Studien an unseren Hochschulen beitragen in einer Zeit, der erst allmählich
wieder der gesunde Sinn dafür erwacht, dass auch die Hochschule am letzten
Ende Schule ist. Stoerk.
K. Hilse. Handbuch der Strassenbahnkunde. 2 Bde. München
und Leipzig, R. Oldenbourg.
Der Pflege eines erst vor Kurzem zum ersten Male angebauten Ge-
bietes gewidmet, dient die Arbeit ihrem Verfasser zugleich als Unterlage
für die von ihm an der Kgl. Technischen Hochschule zu Berlin abgehaltenen
fachlichen Vorlesungen. Verf. erweist sich in der Schrift als genauer Kenner
der einschlägigen praktischen Bedürfnisse und der dafür an der Hand des
gesammten geltenden Privat- und Öffentlichen Rechts massgebenden Rechts-
vorschriften; der neuartige Stoff verliert an der Hand kundiger Konstruk-
tionen seine Sprödigkeit, wenngleich letztere zuweilen die Kühnheit auf-
weisen, die beim Eindringen in bisher unbeschrittene Gebiete fast unentbehrlich
erscheint. Zahlreiche ökonomische und sozialpolitische Ausblicke gewährt
die Schrift in der Strassenbahnwirthschaftslehre und in den auf die finanzielle
Seite der Unternehmung abzielenden interessanten Ausführungen.
St.
Die Preussischen Strafgesetze. Erläutert von A. Groschuff, 6. Eich-
horn und H. Delius. Berlin. O. Liebmann. 1894. M. 17.—.
Die oft erhobene Klage, dass unsere moderne Gesetzgebung den freien
Bürger am Ende des Jahrhunderts mit einem dichten Netz von Strafnormen
von allen Seiten umgebe, dichter als je zuvor, mag dem Gesetzgeber Anlass
zur Einsicht und Umkehr geben, der praktische Jurist sieht sich nur um
so sorgfältiger zur Sammlung und Sicherstellung des zerstreuten Rechts-
stoffes veranlasst. Die im gleichen Verlag früher erschienenen strafrecht-
lichen Nebengesetze des Deutschen Reichs geben in Verbindung mit der
30*