Full text: Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

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Motive (8. 128 a. a. O.) vorausgesagt hatten, die Kosten der 
Kontrole auf einen ganz geringen Betrag zusammen; sie betrugen 
bei den sieben einziehenden Anstalten nur 50 783,91 M. für das 
Jahr 1894 (im Königreich Sachsen ist kein Pfennig für Kontrole 
ausgegeben), während bei den übrigen Anstalten ein Aufwand von 
538 915,36 M. dafür nöthig war. Die ersteren haben, da sie 
775 553,68 M., die anderen, sporadisch die Einziehung anwenden- 
den Anstalten 49 311,01 M. für Hebegebühren zahlten, eine 
Mehrausgabe von 238 111,22 M. (1893: 441 152,35 M.; 1892: 
381 307,53 M.; 1891: 255 845,96 M.) gehabt. Diese Mehrkosten 
sind im Rückgange begriffen, weil die Kontrolkosten der anderen 
Anstalten naturgemäss von Jahr zu Jahr steigen. Unter den 
norddeutschen Anstalten arbeiten ÖOst-, Westpreussen, Posen, 
Pommern, Schleswig-Holstein‘ und Hannover nicht billiger, die 
drei erstgenannten sogar erheblich theurer als jene. Geradezu 
schlagend ist aber der Vergleich der Zahl der Versicherten in den 
betreffenden Bezirken mit dem Verhältniss der erhobenen Beiträge. 
Es entfallen gegenwärtig auf die Gebiete, wo das Einzugsverfahren 
gilt, etwa 2!/» Millionen, auf die übrigen etwa 10 Millionen Ver- 
sicherte. Statt dieses Verhältnisses von 1:4 (vgl. Bosse und 
v. WOEDTKE, Kommentar 8. 6*) ergiebt sich zu Gunsten des 
Einziehungssystems bei den Beitragssummen eine Proportion von 
1:3. Es wurden erhoben 
  
Jahr Gegenden des Einzugsverfahrens Uebriges Deutschland 
1891 20 601 300,71 M. 68 285 670,35 M. 
1892 21 086 069,85 „ 67 444 553,45 „ 
1893 22 987 127,68 „ 66 905 079,04 „ 
1894 23 486 423,86 „ 69 244 007,42 „ 
Sa. 88 160 922,10 M. 271 879 310,26 M. 
Betriebs- und Baukrankenkassen die Vergütung ganz: zu streichen, ist aber 
davon durch das geschlossene Vorgehen der betroffenen Stellen, die sich auf 
den Wortlaut des $ 112 a. E. berufen, zurückgekommen und hat neuerdings 
die Vergütung auf 2°/, festgesetzt.
	        
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