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ortsübliche Tagelohn gewöhnlicher, durch keinerlei Vor-
bildung oder technische, erlernte Fertigkeiten sich auszeichnender
Tagearbeiter zu Grunde gelegt (8 8 das.; 8 22 No. 5 Inv.- u.
Altersvers.-Ges.). Die zu leistenden Invalidenbeiträge sind des-
halb im Durchschnitt geringer (meist 20 bezw. 24 Pf. wöchent-
lich statt 30 Pf.); aber dieser Minderausgabe, die nach $& 109
Abs. 3 1. c. den Arbeiter, wenn sein Dienstherr von dem Abzugs-
rechte Gebrauch macht, nur zur Hälfte trifft, also nicht mehr
als 3—5 Pf. wöchentlich oder 1!/.—2!/s M. jährlich beträgt, steht
ein ganz bedeutender Nachtheil gegenüber, der zur Zeit noch
vielfach verkannt wird, auf den jedoch immer wieder die Auf-
merksamkeit gelenkt werden muss. Die Höhe der zu erwartenden
Alters- oder Invalidenrente ist eine weit geringere, wenn Beiträge
in 3. oder 2. statt in 4. Lohnklasse geleistet wurden. Dies macht
bei der Altersrente ein jährliches Sinken des Betrags um 1—2 M.,
bei der Invalidenrente um 2—3!/a M. aus, weil die verminderte
Rentensteigerung sich bei jener auf 2—4 Pf., bei dieser auf
4—-7 Pf. für jede geklebte Marke der niedrigeren Sorte beziffert.
Vom 1. Jan. 1901 ab wird aber, wenn nicht bis dahin eine Ge-
setzänderung erfolgt ist, der Ausfall für Altersrentner ein noch
sehr verstärkter sein, da alsdann nach 8 159 I. c. der Durchschnitt
der seit dem 1. Jan. 1891 geleisteten Beiträge allein massgebend
ist, während bisher die sog. „vorgesetzliche Zeit“, die Jahre
1888—1890, mit dem damals wirklich bezogenen Arbeitsverdienste
angerechnet wurden und so die Rentenhöhe wesentlich beeinfluss-
ten. Ein Handlungsgehülfe, ein Monteur, Aufseher u. s. w., der
ein Jahreslohneinkommen von 1800 M. hat und in einer Stadt
beschäftigt ist, in welcher der ortsübliche Tagelohn 1,80 M. be-
trägt (z. B. in Danzig, Minden, Augsburg, Weimar u. a. m.; in
vielen Städten Ost- und Süddeutschlands, sowie in den meisten
ländlichen Bezirken ist der Taglohn noch niedriger festgestellt,
vgl. GötzE, Taschenkalender zum Gebrauche bei Handhabung
der Arbeiterversicherungsgesetze), muss es sich, wenn er in einer