fachere Sachen übertragen werden können. Dies wird
durch die Amtsgerichtsanwaltschaft erreicht.
Die Thätigkeit als Konzipient ist für die Zulassung bei
den Kollegialgerichten selbstverständlich der Stellung als
Rechtsanwalt beim Amtsgerichte gleichzuachten. Denn es ist kein
Grund vorhanden, diejenigen schlechter zu stellen, welche für
fremde Rechnung Parteien am Amtsgericht vertreten, als solche,
welche dies auf eigene Rechnung thun.
3. Die Rechtsanwaltschaft bei den Amtsgerichten.
I. Die Prozesse, welche bei diesen Gerichten zur Verhand-
lung kommen, sind meist einfacher Natur. Der junge Anwalt
lernt hier vor Allem ein gründliches Arbeiten, da er mehr
Zeit auf die einzelnen Sachen verwenden kann, was, wenn er die
mehr komplizierten Prozesse, welche am Landgericht zur Verhand-
lung kommen, zu bearbeiten hätte, nicht der Fall wäre. Ganz
besonders schädlich für einen jungen Anwalt ist es, wenn er,
was, wie die Erfahrung zeigt. durchaus nicht zu den Seltenheiten
gehört, von Anfang an sehr viel zu thun erhält und sich mit
grossen Prozessen zu beschäftigen hat. „Die Hast, die von einer
allzu ausgedehnten Anwaltspraxis nicht zu trennen ist, die Noth-
wendigkeit, allen Sachen in gleichem Masse gerecht zu werden,
auf der einen, und die ausserordentlich grosse Schwierigkeit bei
der ungeheuren Menge des vorhandenen und ständig anfallenden
Materials, dies zu können, auf der andern Seite, lassen bei dem
jungen bisher noch wenig geübten Anwalt ein wirklich gründ-
liches Arbeiten gar nicht aufkommen“. Das [Uebermass an
Arbeit, in Verbindung mit der durch die Terminsbestimmungen
gegebenen zeitlichen Grenze gewöhnt den jungen Mann daran, Alles
nur halb zu erledigen und die Sachen dem Gericht sowohl in
thatsächlicher, als auch in rechtlicher Beziehung unvorbereitet
#% v, Wemrich, Reform 8. 98.