Full text: Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

383 — 
überheben sich junge Anwälte, die zu früh zu grossen Einnahmen 
gelangen, zum Theil bietet die mangelhafte Instruktion der Pro- 
zesse Anlass zu Konflikten®*, zum Theil berührt auch die „ge- 
schäftsmässige* DBerufsausübung mancher Rechtsanwälte un- 
angenehm. Auf der anderen Seite zeigt sich aber bei einzelnen 
Richtern ein gewisser Beamtenstolz, der dem Rechtsanwalt die 
Gleichberechtigung nicht zugestehen will®. Einen Keim zu 
Konflikten enthält ferner die Regulierung des Armen- 
rechts. Nach 8 110 der O.-Pr.-O. erfolgt die Verleihung des 
Armenrechts durch das Prozessgericht. Der bei der Sache so 
sehr interessierte Anwaltstand ist gänzlich mundtodt ®®, 
III. Vieles kann sich übrigens auch durch die vorgeschlagenen 
Reformen bessern. Die Einrichtung der Amtsgerichtsanwaltschaft 
wird verhüten, dass zu unerfahrene Rechtsanwälte mit wichtigen 
Prozessen betraut werden und so zu verschiedenen Reibungen 
Anlass bieten. Die besondere Rechtsanwaltschaft an den Ober- 
landesgerichten, welche mit der einen idealen Berufsauffas- 
sung so sehr hinderlichen Prokuratur sich nur wenig zu 
befassen haben wird, dürfte jedenfalls der Ausbildung eines guten 
Verhältnisses zwischen Richtern und Anwälten an den oberen 
Gerichten förderlich sein und in diesem Sinne günstig auf die 
unteren Gerichte wirken. Die Hauptsache aber wird immer an 
den Personen liegen. Anwälte und Richter sollen persönliche 
Leidenschaften und Antipathien zurückdrängen und stets dessen 
eingedenk sein, dass auf einem glücklichen Zusammenwirken beider 
Organe das Heil der Rechtspflege beruht. 
%* PEnsEL a.2. 0.8.12. 
65 Der bekannte Berliner Vertheidiger Frırz FRIEDMANN sagt in seiner 
Brochüre: Die wahren Lehren des Prozesses, Berlin 1891, 8. 44, dass in ge- 
wissen jüngeren Beamtenkreisen die Vertheidiger als bezahlte Klopffechter 
bezeichnet zu werden pflegen. 
68 Die Erfahrung lehrt, dass die Gerichte im Allgemeinen das Armen- 
recht gerne ertheilen und in Folge dessen dasselbe keineswegs immer an 
Bedürftige und öfters selbst in aussichtslosen Prozessen verliehen wird. —
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.