derselben wirken mit Unterstützung durch die Armenärzte 1 Ober-
arzt, 2 Aerzte und 7 besoldete Pflegerinnen, doch haben wir es
nicht, wie man vielleicht aus der Bezeichnung entnehmen zu
können meint, mit einer geschlossenen Anstalt, sondern nur mit
einer Veranstaltung zu thun, denn nur durch Besuch in ihren
Pflegestätten überwachen bezw. behandeln die vorgeführten Be-
diensteten die ca. 1700 der Anstalt unterstellten Kinder und
gehen deren Pflegeeltern mit Rath und That an die Hand. Das
dabei beobachtete Verfahren ist in Kürze Folgendes:
Sobald auf unseren Standesämtern die Geburt eines ausser-
ehelichen Kindes zur Anmeldung gelangt, wird der die Anmel-
dung bewirkenden Person ein Fragezettel zur Abgabe an die
aussereheliche Mutter ausgehändigt, durch den dieselbe darauf
aufmerksam gemacht wird, dass — falls sie das Kind hier zu ihr
fremden Leuten in Pflege gibt — diese das Kind am nächsten
Kontroltage (Freitag), welcher der Inpflegenahme folgt, an der
Armenamtsstelle anzumelden und (wenn irgend thunlich) das
Kind selbst mitzubringen haben. Ein gleicher Fragezettel wird,
wenn auswärts geborene Kinder nach hier in die Ziehe gegeben
werden, den Zieheltern von Seiten des Polizeiamtes bei der po-
lizeilichen Anmeldung des Kindes ausgehändigt. Dieser Frage-
zettel enthält ausser dem Namen und der Wohnung der Zieheltern
a) Namen, Geburtstag und Geburtsort des Ziehkindes;
b) Namen, Stand, Geburtstag, Geburtsort und letzten Auf-
enthaltsort der Mutter des Kindes;
c) Namen, Stand und Aufenthaltsort des ausserehlichen
Vaters.
Auf (rund dieses Fragezettels und speziellerer Befragung
der Zieheltern wird nun bei der Anmeldung von dem mit der
Bearbeitung der Ziehkinderangelegenheiten betrauten Beamten
des Armenamtes ein besonderer Fragebogen aufgenommen, wel-
cher den Anfang und die Grundlage bildet für das über das
betreffende Ziehkind anzulegende Personalaktenstück. Nicht