Full text: Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

derselben wirken mit Unterstützung durch die Armenärzte 1 Ober- 
arzt, 2 Aerzte und 7 besoldete Pflegerinnen, doch haben wir es 
nicht, wie man vielleicht aus der Bezeichnung entnehmen zu 
können meint, mit einer geschlossenen Anstalt, sondern nur mit 
einer Veranstaltung zu thun, denn nur durch Besuch in ihren 
Pflegestätten überwachen bezw. behandeln die vorgeführten Be- 
diensteten die ca. 1700 der Anstalt unterstellten Kinder und 
gehen deren Pflegeeltern mit Rath und That an die Hand. Das 
dabei beobachtete Verfahren ist in Kürze Folgendes: 
Sobald auf unseren Standesämtern die Geburt eines ausser- 
ehelichen Kindes zur Anmeldung gelangt, wird der die Anmel- 
dung bewirkenden Person ein Fragezettel zur Abgabe an die 
aussereheliche Mutter ausgehändigt, durch den dieselbe darauf 
aufmerksam gemacht wird, dass — falls sie das Kind hier zu ihr 
fremden Leuten in Pflege gibt — diese das Kind am nächsten 
Kontroltage (Freitag), welcher der Inpflegenahme folgt, an der 
Armenamtsstelle anzumelden und (wenn irgend thunlich) das 
Kind selbst mitzubringen haben. Ein gleicher Fragezettel wird, 
wenn auswärts geborene Kinder nach hier in die Ziehe gegeben 
werden, den Zieheltern von Seiten des Polizeiamtes bei der po- 
lizeilichen Anmeldung des Kindes ausgehändigt. Dieser Frage- 
zettel enthält ausser dem Namen und der Wohnung der Zieheltern 
a) Namen, Geburtstag und Geburtsort des Ziehkindes; 
b) Namen, Stand, Geburtstag, Geburtsort und letzten Auf- 
enthaltsort der Mutter des Kindes; 
c) Namen, Stand und Aufenthaltsort des ausserehlichen 
Vaters. 
Auf (rund dieses Fragezettels und speziellerer Befragung 
der Zieheltern wird nun bei der Anmeldung von dem mit der 
Bearbeitung der Ziehkinderangelegenheiten betrauten Beamten 
des Armenamtes ein besonderer Fragebogen aufgenommen, wel- 
cher den Anfang und die Grundlage bildet für das über das 
betreffende Ziehkind anzulegende Personalaktenstück. Nicht
	        
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