Rudolf von Gneist 7.
Von
CoNRAD BORNHAK.
—
RunoLr Gneist wurde am 13. August 1816 zu Berlin ge-
boren. Sein Vater, der damals beim Kammergericht thätig war,
liess sich bald nach der Geburt seines Sohnes als Landgerichts-
rath nach Eisleben versetzen. Dort besuchte GnEIsT die Schule,
verlebte jedoch dazwischen mehrere Jahre auf einer Landpfarre
in Pommern bei einem Bruder seiner Mutter. Michaelis 1833 ging
er, um Jura zu studiren, nach Berlin. Nach Bestehen der beiden
ersten juristischen Staatsprüfungen und des Doktorexamens (1838)
habilitierte er sich 1839 als Privatdozent an der Berliner Uni-
versität, blieb jedoch daneben in der Praxis thätig. Hier wurde
er 1841 Assessor und war als solcher Hilfsrichter beim Kammer-
gerichte und beim OÖbertribunale.
Seine Dozententhätigkeit beschränkte sich ursprünglich auf
römisches Recht, . Strafrecht und Strafprozess. Daneben nahm er
lebhaft Teil an allen politischen Fragen, die namentlich seit dem
Regierungsantritte Friedrich Wilhelms IV die Zeit bewegten.
Die Politik war schon damals wesentlich bestimmend für seine
wissenschaftlichen Bestrebungen. Man kann daher den letzteren
nicht gerecht werden, ohne gleichzeitig des Politikers zu gedenken.
Seine Vorlesungen über öffentliches Gerichtsverfahren und Schwur-
gerichte batten daher nicht nur eine wissenschaftliche, sondern
auch eine weit tragende politische Bedeutung.
Nachdem er 1844 ausserordentlicher Professor geworden war,