Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

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wo die Staatsanwaltschaft allen politischen Systemen nach Oppor- 
tunitätsrücksichten von jeher dienstbar gewesen ist, der in Paris 
gegen Secretan und Genossen verhandelte Kupferprozess erwähnt, 
worin am 28. April 1890 das Urteil verkündet wurde; dort hatte, 
wie öffentlich bekannt gegeben, der Finanzminister Rouvier, um 
die Erhebung der Anklage zu hintertreiben, alles versucht, allein 
der Justizminister widerstand dem und machte eine Kabinets- 
frage gegenüber der an ihn gerichteten Zumutung einer Unter- 
drückung der Sache und brachte die Frage vor den Ministerrat, 
welcher für ihn entschied — ein Beispiel dafür, welche Interessen- 
wirkungen auf die Justizverwaltung versucht werden und siegreich 
werden können, um die Strafgesetzgeltung ihrer absoluten Herr- 
schaft gegenüber, wenn nicht Charakterfestigkeit und strenges 
Festhalten an der Gesetzesherrschaft einen ernsten Widerstand 
leisten. 
SCHWARZE im Kommentar zu & 152 der St.-P.-O. unter 
Anm. 3 bemerkte richtig, dass, wenn auch nicht eine Gesetzgebung 
eine das Opportunitätsprinzip direkt oder indirekt billigende Vor- 
schrift aufgenommen gehabt habe, doch vielleicht in der Praxis ein- 
zelner Länder eine gegenteilige Ansicht nach und nach Raum ge- 
wonnenhabe. Das gerade ist es, was den Strafprozess in ein grösseres 
Abhängigkeitsverhältnis von den Regierungen gebracht hat: Die 
Unbestimmtheit in der Grenzziehung zwischen den Ausnahmen 
und der Regel in. den Gesetzen und die diesen ausnutzende 
Staatspraris, der gegenüber die Gerichte ziemlich ohnmächtig 
dastanden. GLASER a.a. O. I S. 512 ff. hatte schon 1860, na- 
mentlich auch gegen den Oberstaatsanwalt v. Gross „das Prinzip 
der Strafverfolgung“ in der „Strafrechtspflege* III S. 133 ff. und 
385 ff. einen festen Standpunkt für die Sonderung der Straf- 
verfolgung von der Strafgerichtsbarkeit, die Unabhängigkeit beider 
von einander darzulegen versucht, den er auch im Handbuch des 
Strafprozesses (1893) I $ 20 wieder zur Geltung gebracht hat. 
Wenn GLASER die Einschränkungen, welche das Legalitätsprinzip
	        
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