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sätze für den englischen Praktiker wertvoll zu machen. Das LEsk£-LoEweEn-
FeLdsche Werk ist zur Zeit noch ein Werk für den deutschen Praktiker;
es bedarf indessen nur einer weiteren Ausarbeitung, um dem Werke eine
wirkliche internationale Bedeutung zu verschaffen und den Inhalt mit dem
Titel mehr und mebr in Einklang zu bringen.
Der Anhang „Vollmachtsformulare“ enthält eine Reihe sorgfältig aus-
gearbeiteter Formulare, welche ohne Zweifel sehr nützlich sein werden, so
oft die Integrität der zu bevollmächtigenden Person über allen Zweifel er-
haben steht, und diese Thatsache im Auslande bekannt ist. Letzteres ist
indessen im internationalen Verkehr keineswegs immer der Fall. Es wird
höchst schwer fallen, auch nur eine einzige Person in England zu finden,
welche geneigt wäre, Vollmachten, wie sie der Anhang giebt, zu zeichnen.
Die Herausgeber hoffen, zugleich auch der Wissenschaft von einigem
Nutzen zu sein. Man könnte zweifelhaft sein, ob überhaupt ein Werk, wie
das vorliegende, wissenschaftliche Tendenzen verfolgen darf; die einzelnen
Mitarbeiten haben jedenfalls mit Recht fast ausschliesslich die Bedürfnisse
der Praxis im Auge gehabt.
Es wird mit dem Wunsche zu schliessen sein, dass das neue Werk
immer mehr seinem Titel gerecht werden möge. Die Herausgeber haben
bereits in der ersten Auflage so viel Brauchbares und Tüchtiges geschaffen,
dass wohl mit Bestimmtheit erwartet werden darf, dass keine Mühe und
Arbeit gescheut werden wird, um das Werk in allen Einzelheiten vollkommen
zu gestalten.
London. Dr. C. H. P. Inhülsen.
Jettel, Dr. Emil, Sektionsrath im K. u. K. Ministerium des Kaiserlichen
Hauses und des Aeusseren. Handbuch des internationalen
Privat- und Strafrechtes mit Rücksicht auf die Gesetz-
gebungen Oesterreichs, Ungarns, Kroatiens und Bosniens.
Wien und Leipzig, Braumüller, 1893. Gr. 8. XV und 344 S. mit
1 Tab. 8 Mk.
Der Verfasser giebt eine umfassende Bearbeitung des internationalen
Privat- und Strafrechts auf der Grundlage des positiven, in der österreichisch-
ungarischen Monarchie geltenden Rechts. Er füllt damit eine Lücke der
österreichischen Literatur aus, deren Hauptwerke auf dem einschlägigen Ge-
biete — das Handbuch von VESQuE-PÜTTLINGEN und STARR, Nachlassbehand-
lung der Ausländer in Oesterreich (in zweiter Auflage erschienen als „Rechts-
hilfe in Oesterreich gegenüber dem Auslande“) — bei der zunehmenden
Entwicklung des internationalen Verkehrs dem Bedürfnisse der Praxis
keineswegs mehr genügten.
Der Inhalt des Buches umfasst neben einer Einleitung, in welcher der
Begriff und die Entwicklung des internationalen Privatrechts, die Anwen-
dung und der Beweis fremden Rechtes, die Rechtsgebiete in Oesterreich-Ungarn
Archiv für Öffentliches Recht. XII. 1. g+%