Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

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Aufsätze. 
Der Staatsvertrag als Staatsgesetz. 
Von 
Dr. PAuL HEILBORN, 
Privatdozent an der Universität Berlin. 
In den letzten Jahrzehnten ist das Staatsvertragsrecht viel- 
fach zum Gegenstand eingehender Untersuchungen gemacht wor- 
den. Trotzdem hat man den Stoff noch nicht in seinem ganzen 
Umfange erschöpft. So oft man auch an ihn herantrat, man 
fasste meist nur einen Teil von ihm ins Auge: die Erfordernisse 
für den gültigen Abschluss des Vertrages. Die Völkerrechtswissen- 
schaft behandelt zwar noch seine yölkerrechtlichen Wirkungen, 
sowie die Gründe, welche das Erlöschen der völkerrechtlichen 
Vertragsverbindlichkeit herbeiführen. Die Staatsrechtswissenschaft 
begnügt sich dagegen im allgemeinen mit der Bearbeitung des 
erstgedachten Themas. Sie glaubt, ihre Aufgabe gelöst zu haben, 
wenn sie festgestellt hat, inwiefern die Bestimmungen einer Staats- 
verfassung für die völkerrechtliche Gültigkeit eines Staatsvertrages 
von Bedeutung sind, unter welchen Umständen ein Staatsvertrag 
als staatsrechtliche Norm in Betracht kommt. Nur gelegentlich 
werden die staatsrechtlichen Eigentümlichkeiten eines in staats- 
rechtliche Normen umgesetzten Vertrages gestreift. Selbst die 
Archiv für Öffentliches Recht. XII. 2. 10
	        
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