Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

— 200 — 
Die Rechtsverhältnisse der „sog. Sujets mixtes*)“. 
Unter Benutzung amtlicher Quellen bearbeitet 
von 
Freiherrn von UND ZU BODMANN, 
Kaiserlichem Legationssekretär. 
Berlin (z. Zt. Teheran). 
— 
Einleitung. 
81. 
Der diplomatische Sprachgebrauch und ein Theil der völker- 
rechtlichen Doktrin bezeichnet mit „sujets mixtes“ allgemein die- 
jenigen Individuen, welche gleichzeitig eine doppelte oder mehrfache 
Staatsangehörigkeit besitzen!. Eine Reihe von Völkerrechtslehrern 
* Die Veröffentlichung dieser bereits im Frühjahr 1894 vollendeten Ar- 
beit ist in Folge einer längeren Abwesenheit des Verf. verzögert worden. 
Durch diesen Aufschub ist es dem Verf. jedoch möglich gewesen, die 
Arbeit an der Hand des inzwischen veröffentlichten werthvollen legislatorischen 
Materials zu vervollständigen, wie dasselbe vor Allem die im XIX. Band des 
von Prof. StosErk in Greifswald redigirten „Nouveau Recueil General de 
traites® Göttingen 1894 abgedruckten Berichte der diplomatischen Ver- 
treter Grossbritanniens über die die Staatsangehörigkeit betreffende aus- 
ländische Gesetzgebung und die im Anhang der 2. Auflage des von Legations- 
rath Dr. W. Canun verfassten Kommentars zum Reichsgesetz vom 1. Juni 1870 
zum ersten Mal dargebotene vollständige Zusammenstellung der die Naturali- 
sation und Expatriation regelnden gesetzlichen Bestimmungen aller civilisirten 
Staaten enthalten. 
Berlin, September 1896. Anm. d. Verf. 
! Vzsque v. PürtTLinsen, Handbuch des in Oesterreich-Ungarn gelten- 
den internationalen Privatrechts, 2. Aufl. Wien 1887, S. 41. — FALkeE, Ueber
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.