Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

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Die Rechtsprechung des Grossherz. Badischen Verwaltungs- 
gerichtshofes. Zweiter Theil (1891—1895). Namens des Gerichts- 
hofes herausgegeben durch dessen Präsidenten. Karlsruhe, G. Braun, 
1897. 8%. XIlu. 355 S. 6 Mk. 
Der Band schliesst sich nach Anlage und Anordnung vollkommen an 
den im Jahre 1891 erschienenen, die Jahre 1864—1890 umfassenden ersten 
Band an und bringt in 337 Entscheidungen ein reiches Material über alle 
Theile des Verwaltungsrechts. In der Regel sind die Entscheidungen ohne 
ausführliche Darstellung der Thatbestände mitgetheilt, so dass die Sammlung 
eine Art von Präjudizienbuch bildet; da aber die Fälle zu einem grossen 
Theil in der Zeitschrift für badische Verwaltung und Verwaltungsrechtspflege 
veröffentlicht worden sind und auf diese Veröffentlichung in der vorliegenden 
Sammlung hingewiesen wird, so ist man ohne Mühe in der Lage, sich über 
die thatsächliche Grundlage der Entscheidungen zu unterrichten. Soweit 
übrigens zum Verständniss des Urtheils eine Mittheilung des Thatbestandes 
erforderlich ist, wird sie der Entscheidung vorausgesendet oder eingefügt. 
Die Sammlung hat natürlich vorzugsweise für die badischen Juristen und 
Verwaltungsbeamten Interesse und betrifft zum überwiegenden Theil badische 
Landesgesetze. Allein die Zuständigkeit des Gerichtshofes erstreckt sich auch 
auf viele Materien, welche reichsgesetzlich geordnet sind; die Sammlung ent” 
hält daher auch zahlreiche Entscheidungen zur Erläuterung von Reichsge- 
setzen, namentlich über die Staatsangehörigkeit, Freizügigkeit, Unterstützungs- 
wohnsitz, Gewerbeordnung, Krankenversicherung, Doppelbesteuerung u. a. 
Aber auch die Entscheidungen, welche die Anwendung badischer Landes- 
gesetze betreffen, sind theilweise von allgemeinerer Bedeutung, da ähnliche 
Rechtsvorschriften und Streitfragen auch in anderen Rechtsgebieten vor- 
kommen. Die Benutzung der Samınlung ist durch ein ausführliches, beide 
Theile umfassendes Register sehr erleichtert. Es ist beabsichtigt, wie das 
Vorwort ankündigt, auch künftig weitere Fortsetzungen, jeweils eine Periode 
von fünf Jahren umfassend, herauszugeben. Laband. 
Dr. Friedrich Tezner, Handbuch des österreichischen Admini- 
strativverfahrens. Wien, Manz, k. u. k. Hof-, Verlags- und Uni- 
versitäts-Buchhandlung, 1896. Gr. 8°. XVI u.533 S. 7,20 Mk. 
Der Verf. beabsichtigt, in dem vorliegenden Werke das Verfahren in 
Verwaltungssachen, wie es in Oesterreich besteht, zur Darstellung zu bringen. 
Er klagt darüber, dass dieses Verfahren bisher in seiner Bedeutung nicht er- 
kannt sei, dass man bei dem Bestreben, den Einzelnen gegen die Willkür 
der Behörden zu schützen, nur auf die Herstellung einer Verwaltungsgerichts- 
barkeit Bedacht genommen habe, während doch auch eine entsprechende 
Gestaltung des Verfahrens diesem Zwecke zu dienen geeignet sei. Er polemi-
	        
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