Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

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dass die Gebühren gemeint seien, geht erst durch Einblick in das G.-K.-Gesetz 
hervor. Auch würde es sich S. 421 empfohlen haben, bei Erwähnung der 
Vollmachten in Straf- und Privatklagesachen, denen hier der Charakter einer 
Prozessvollmacht abgesprochen wird, auf S. 426 zu 3 hinzuweisen, wo die 
Stempelpflichtigkeit solcher Vollmachten erörtert wird. Endlich hätten wir 
es zur Vermeidung von Wiederholungen für besser gehalten, wenn 8. 360, 361 
die Bestimmungen des Erbschaftssteuergesetzes (welches im Anhang besonders 
abgedruckt ist), wenigstens bezüglich des Tarifs hier Aufnahme gefunden hätten, 
sodass dessen Vorschriften hier auch die erforderliche Kommentirung fanden. 
Diese kleinen Ausstellungen kommen aber kaum in Betracht gegen- 
über den unleugbaren Vorzügen der gesamten Arbeit, welche am Schluss 
noch eine sehr verdienstliche Zusammenstellung der den Notaren zustehen- 
den Befugnisse und obliegenden Verpflichtungen enthält und sich durch ein 
sehr ausführliches und zuverlässiges Sachregister auszeichnet. Ueberall ist die 
Rechtsprechung ohne überflüssigen Ballast eingehend berücksichtigt und, wo 
es nöthig, auch kritisirt, die Beispiele sind geschickt gewählt, die historischen 
Rückblicke und die Wiedergabe der Motive und Kommissionsberichte nicht 
zu ausführlich und so ist Alles in Allem hier ein Werk geschaffen, dem die 
weiteste Verbreitung in allen interessirten Kreisen wohl zu wünschen ist. 
Eichhorn. 
Dr. Rudolf Hühner, Jacob Grimm und das deutsche Recht. Mit 
einem Anhang ungedruckter Briefe an Jacob Grimm. Göttingen, 
Dietrich’s Verlag, 1895. Gr. 8° VIII u. 187 S. 3 Mk. Geb. 4 Mk. 
Die kleine Schrift handelt warm und anschaulich von der Bedeutung 
JacoB GRIMM’s für die deutsche Rechtswissenschaft. Wir lernen, wie der junge 
Student der Jurisprudenz in Marburg durch Savıany angeregt wird; er begleitet 
den Lehrer nach Paris, ihm bei seinen Arbeiten zu helfen. Nach Hessen zurück- 
gekehrt, wird Grımm wider Willen in die diplomatische Laufbahn gedrängt 
und muss sich gewaltsam von ihr losreissen, um dem Studium altgermanischer 
Sprache und Dichtung obzuliegen. Von hier findet er den Seitenpfad zur 
Erforschung des altheimischen Rechtes, und unter dem Einflusse von Savıany's 
Lehren reift die Erstlingsfrucht der juristischen Arbeiten, die Abhandlung 
über die „Poesie im Recht“. Bald darauf erscheinen — ebenfalls in 
Savısny’s Zeitschrift — verschiedene andere Aufsätze. Sie alle zeugen von den 
umfassenden Quellenstudien, und besonders gilt das von der Arbeit „über 
die Literatur der altnordischen Gesetze“. Nur die langjährige, 
ı unermüdliche Materialsammlung macht es begreiflich, dass GRIMM einen in- 
mitten grammatischer Arbeiten zu Anfang des Jahres 1827 gefassten kühnen 
Gedanken sofort kann zur That werden lassen: schon im Sommer beginnt 
der Druck der „Rechtsaltertümer“; in Jahresfrist ist das gewaltige Werk 
vollendet und setzt die gelehrte Welt in Staunen. Wir übersehen die Ent- 
wicklung des Buches und verfolgen Mitwirkung und Urteil der Freunde. Die
	        
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