Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

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land ®, Luxemburg, Griechenland, Portugal, Mexiko, Rumänien, 
Schweden, Spanien, Columbien u. a. 
Wenngleich die Letztgenannten durch Naturalisation im Aus- 
land die Expatriation ipso jure eintreten lassen, so ist es, wie 
schon im $ 10 erwähnt, doch sehr fraglich, ob in dem Wort 
„Naturalisation“ auch der hier besprochene formlose Erwerb einer 
fremden Nationalität mitbegriffen ist. Für Belgien und die alte 
Fassung des Art. 17 des französischen code civil kann dies jeden- 
falls verneint werden ’. 
Es dürfte interessant sein, hier einen Konflikt zu erwähnen, 
der sich Anfangs der achtziger Jahre anlässlich des Falls Car- 
lier gerade zwischen diesen beiden Nachbarstaaten, deren Gesetz- 
gebungen ja das angeführte Optionsrecht gemeinsam ist (der 
Art. 17 des französischen code civil über den Verlust der Staats- 
angehörigkeit hatte dazumal noch nicht seine jetzige Fassung 
erhalten), abspielte. 
Carlier war 1860 in Belgien als Sohn französischer Eltern 
geboren und hatte nach erlangter Grossjährigkeit für Belgien 
optirt. Von seinem 20. Jahre an war er aber in den französi- 
schen Rekrutirungslisten als dienstpflichtiger Unterthan geführt 
worden. Unter Berufung auf den Art. 9 des belgischen code 
civil beantragte er seine Streichung aus den französischen Listen. 
Er wurde jedoch von den französischen Gerichten mit der Be- 
6 Dann, wenn der Betreffende nicht die ihm nach Art. 4 der Naturali- 
zation act gestattete Declaration of alienage abgegeben hat. 
’ Vgl. Weiss a. a. O. S. 450 ff. — Die neue Fassung des Art. 17 be- 
rücksichtigt ausdrücklich den hier erwähnten Fall der Option und bestimmt, 
dass durch die Ausübung dieses Rechts die französische Staatsangehörigkeit 
verloren gehen solle (vgl. oben $ 3, S. 212, Anm. 56). Ebenso hat das 
norwegische Gesetz vom 21. April 1888, Art. 6a allgemein bestimmt, dass 
die norwegische Nationalität durch „Erwerb einer fremden Staatsangehörig- 
keit“ verloren gehe. (Vgl. oben $ 3, S. 213, Anm. 66); desgleichen in Italien, 
Schweden, Serbien, Japan, Oranje Freistaat. (Vgl. oben $ 3, Note 5681, 
S. 212 ff.)
	        
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