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Person eine irrige und fehlerhafte war, dass sie mit Unrecht als
die Grundlage der Entziehung der Verfügungsfähigkeit betrachtet
wurde? Und doch benützen wir nach wie vor die psychiatrische
Begutachtung in Zivil- und Strafsachen und doch müssen wir
dieselbe nach wie vor benützen, weil uns ein besseres Mittel zur
Feststellung des Geisteszustandes und der vorhandenen Anomalien
der psychischen Beschaffenheit nicht zur Verfügung steht, weil
wir uns mit relativer Gewissheit begnügen, wo uns die ab-
solute versagt bleibt, weil wir den höchsten Grad der Wahr-
scheinlichkeit an Stelle der Gewissheit zu setzen genötigt sind,
um nicht in der Rechtspflege vielfach zu einem wirklichen Still-
stand zu kommen. Die Scheidung einer Ehe ist aber nicht wich-
tiger wie die Verurteilung eines Angeklagten und die Entmün-
digung einer Person. Ausserdem ist aber zu betonen, dass ja
die unheilbare Geisteskrankheit nicht schlechthin die Scheidungs-
klage begründen soll, sondern nur unter gewissen Voraus-
setzungen, deren Feststellung keiner übergrossen Schwierigkeit
begegnet. Vollständig irrig ist es zu glauben, dass in den Rechts-
gebieten, in welchen die Gesetzgebung Geisteskrankheit als
Scheidungsgrund nicht anerkannt hat, ein Bedürfnis für diese
Anerkennung nicht hervorgetreten sei; in den Rechtsgebieten
des französischen Rechts besteht dasselbe unzweifelhaft und wenn
in den gemeinrechtlichen Territorien auch die Bedürfnisfrage
nicht mit gleicher Bestimmtheit zu bejahen sein dürfte, so ist
dies lediglich darauf zurückzuführen, dass das daselbst bestehende
landesherrliche Ehescheidungsrecht die Entwickelung eines drin-
genden Bedürfnisses verhinderte. Wie überaus nachteilig die
Folgen des strikten Scheidungsverbots sind, lehrt die Beobachtung
der Lebensverhältnisse in genügendem Masse. Dieselben liegen
nicht nur auf wirtschaftlich-ökonomischem Gebiete, sondern auch
und zwar vielleicht mit am meisten auf sittlichem; es bilden sich
infolge desselben Verhältnisse, die vom Standpunkte der Ethik
nur sehr bedauert werden können; illegitime Verbindungen und