Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

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Das Interesse der Rechtsanwaltschaft und die ihr 
ım Öffentlichen Leben zukommende Aufgabe fordert 
gleichfalls die Lostrennung vom Notariat. Der Notar 
ist Beamter, er ist als solcher von den Gerichten und Staats- 
anwälten abhängig und wird in seiner Berufsthätigkeit von den 
Behörden kontrolliert. Der Rechtsanwalt dagegen muss völlig 
frei und unabhängig dastehen. Er hat ein Gegengewicht zu 
bilden gegen die Macht des Beamtentums, mithin auch 
gegen die Macht der Staatsanwaltschaft. Dies kann er 
aber nicht, wenn er von ihr abhängt und seine Berufsthätigkeit 
zu Verfehlungen Anlass bieten, die ein Einschreiten der Staats- 
anwaltschaft begründen. Daraus ergibt sich, dass man den 
Rechtsanwalt nicht nur möglichst unabhängig stellen, sondern 
auch solche Thätigkeiten von ihm möglichst fernhalten 
muss, welche Verlockungen zu solchen Handlungen in 
sich schliessen. Da in Deutschland dies nicht geschieht, 
so fehlt es auch an jedem Gegengewicht gegen die Macht der 
Staatsanwaltschaft, was sich bereits auf eine sehr unangenehme 
Weise fühlbar macht. Schon vor? Aurnus Acerıus 5%, von 
dessen Ausführungen man so viel Aufhebens machte, habe ich 
und zwar im wesentlichen mit denselben Gründen — Auuus 
Acrrıus hat diesen Gedanken noch näher ausgeführt und speziell 
in Bezug auf preussische Verhältnisse untersucht — den Nachweis 
zu führen versucht, dass die Staatsanwaltschaft einen unheil- 
vollen, die Rechtsprechung schwer schädigenden Einfluss auf die 
Gerichte ausübt. Denselben führte ich, wie nach mir Auuvus 
Aszrıus, der übrigens auch noch die einzelnen Geschäfte der 
53 Zur Reform des Strafprocesses und des Verteidigerberufs in der 
Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft Bd. XIII (1893), S. 245; 
ferner: Beamtete und nichtbeamtete Strafrichter in Frankreich und Deutsch- 
land. Ebenda Bd. XV, 8. 549. 
54 Der Einfluss der Staatsanwaltschaft in der preussischen Justiz. 
Preussische Jahrbücher Bd. 81 (1895) S. 1 ff., auch als Separatabdruck er- 
sehienen. Berlin 1896.
	        
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