Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

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Staatsanwaltschaft aufführt, die einen Machtzuwachs für dieselbe 
begründen °°, auf den Zusammenhang zwischen Richteramt und 
Staatsanwaltschaft, welche einen Beamtenkörper (die Magistratur) 
bilden und die Bevorzugung von Staatsanwälten bei Besetzung 
höherer Richterstellen und ausserdem noch auf die unter- 
geordnete Stellung, welche im Deutschen Reiche der Ver- 
teidigerberuf einnimmt, zurück. Ja darin liegt sogar der Haupt- 
grund des staatsanwaltschaftlichen Einflusses, wie ein Blick auf 
die französischen Verhältnisse auf das Deutlichste darthut. In 
Frankreich besteht derselbe Zusammenhang zwischen Richtern 
und Staatsanwälten, wie bei uns, ja es hat dort die Staats- 
anwaltschaft gesetzlich eine noch weit grössere Bedeutung. Sie 
hat nicht nur im Strafprozess eine günstigere Stellung, sondern 
sie wirkt in Civilsachen mit und hat ein Aufsichtsrecht über die 
Richter °°, Und trotzdem hört man dort keine Klagen über ein 
Prävalieren derselben. In dem Note 15 erwähnten Entwurf 
eines neuen code de procedure civile ist denn auch diese Mit- 
wirkung beibehalten worden °”. Im Gegensatz zu Deutsch- 
land steht aber ihr in Frankreich ein lebenskräftiges 
und zielbewusstes Barreau gegenüber. Infolgedessen 
geschieht es denn auch, dass dort häufig Advokaten in höhere, 
richterliche und staatsanwaltschaftliche Stellungen einrücken 
und die Justizminister in der Regel dem Barreau entnommen 
werden. Ausserdem werden in Frankreich Advokaten stets 
zu Ergänzungsrichtern berufen. Unsere Rechtsanwälte von 
diesen Ehren ausgeschlossen, sehen sich einzig und allein auf 
den Gelderwerb verwiesen! Welches Unheil daraus für die All- 
gemeinheit sich ergibt, braucht wohl nicht weiter ausgeführt zu 
werden. Woraus schöpft aber das Barreau seine Kraft? Einzig 
5 A.2.0.85. 
58 y, Weinrıch, Zeitschrift für das gesamte Strafrecht XV 8. 524. 
57 Vgl. dazu: v. Weinrich in der Zeitschrift für deutschen Civilprocess 
Bd. XXI, S. 447.
	        
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