Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

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auch auf Notare Anwendung finden. Es handelt sich hier um 
seltene Ausnahmefälle.. So z. B. wenn der Notar vor dem 
Amtsgericht eine Sache vertreten, zu der besondere ört- 
liche Kenntnisse erforderlich sind, so soll er diese auch in 
der Berufungsinstanz durchführen können. 
Die Ausführungsbestimmungen endlich enthalten das 
Prinzip, dass begonnene Prozesse und Verwaltungsgeschäfte, 
die nach Einführung der Trennung nicht mehr von dem Notar 
oder Rechtsanwalt besorgt werden dürfen, um Weitläufigkeiten 
abzuschneiden, von demjenigen, der sie vorher begonnen hat, 
zu Ende geführt werden können. 
Archiv f. öffentliches Recht. XII. 3. 29
	        
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