Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

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schworene statt. Das Gericht oder ein Richter kann jedoch in 
einem jeden derartigen Falle jederzeit anordnen, dass die münd- 
liche Hauptverhandlung über eine Sache oder über die streitigen 
Fragen, zu welchen die Parteien gelangten, vor einem Richter 
mit Geschworenen, oder vor einem Richter mit Beisitzern oder 
vor einem official oder special referee mit oder ohne Beisitzer 
stattfinden solle. 
r. 45. Eine Verfügung, welche eine Sache an die auf Grund 
der (oben mitgeteilten) Judicature Act 1873 bestellten official 
referees verweist, kann an einen derselben besonders verweisen. 
Soweit keiner besonders in der Verfügung benannt ist, hat der 
Hilfsarbeiter des senior official referee die Sachen der Reihe 
nach oder in der sonst vom Lordkanzler vorgesehenen Weise 
unter die official referees zu verteilen. (Zur Zeit fungieren drei 
Advokaten als official referees; das Jahresgehalt eines jeden be- 
trägt 30000 Mk.) 
r. 46. Verweist eine Verfügung eine Sache an die official 
referees, ohne irgend einen besonders namhaft zu machen, so 
ist die Verfügung oder ein Duplikat derselben dem in rule 45 
gedachten Hilfsarbeiter vorzulegen, welcher auf der Verfügung 
den Namen des official referee vermerkt, dem in Gemässheit der 
rule 45 die Sache zuzuteilen ist. Eine mit einem derartigen Ver- 
merk versehene Verfügung ermächtigt den betreffenden official 
referee, mit der zugeteilten Sache zu verfahren. 
r. 47. Verweist eine Verfügung an einen der official referees 
besonders, so hat der Hilfsarbeiter bei der Geschäftsverteilung 
auf die besondere Verweisung Rücksicht zu nehmen. 
r. 47a. Der senior official referee hat in jedem Quartal 
über die Lage der vor jedem referee anhängigen Geschäfte 
an den Lordkanzler zu berichten. Der erste Bericht hat am 
11. Januar 1889 zu erfolgen. 
r. 47b. Der Lordkanzler und der Lord Chief Justice of 
England, oder einer von beiden, können Sachen von einem
	        
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