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schäftswelt es vorziehe, ihre Streitigkeiten ruhig und billig von
einer verständigen und achtbaren Vertrauensperson schlichten zu
lassen, welche in der betreffenden Branche wohl bewandert seı.
Seit dieser Aeusserung zeigte sich in ganz England und insbe-
sondere in London eine manchmal einer Manie recht nahe kom-
mende Tendenz, den Schiedsrichter an die Stelle des staatlich
bestellten Richters zu setzen. Die Presse, ja! selbst juristische
Publikationen nahmen die neue Idee auf und priesen das schieds-
gerichtliche Verfahren, als handle es sich um ein neuentdecktes
Universalheilmittel. Am 23. November 1892 trat die Londoner
Chamber of Arbitration ins Leben, ein Ereignis, welches Veran-
lassung zu den grössten Hoffnungen und kühnsten Erwartungen
gab. Im Mai 1893 veröffentlichte die neue Chamber einen Be-
richt, welcher zunächst hervorhob, dass die Chamber derartig
im Verborgenen arbeite, dass das grössere Publikum auf dem
gewöhnlichen Wege der Presse von den Verhandlungen nichts
erfahre. Es habe indessen bereits eine hinreichende Anzahl von
Fällen vorgelegen, um die Organisation der Chamber zu er-
proben. Seitens der Parteien, welche sich an die Chamber ge-
wandt hätten, werde die Einfachheit, Schnelligkeit und Wirk-
samkeit des Mechanismus lobend anerkannt. Es habe sich
sowohl um Streitigkeiten zwischen Inländern, wie um Streitig-
keiten zwischen Inländern und Ausländern gehandelt. In den
meisten Fällen seien die Parteien nicht durch Anwälte ver-
treten gewesen, in einzelnen Fällen sei sogar niemand er-
schienen und habe man dem Schiedsrichter einfach einen ver-
einbarten Thatbestand vorgelegt. Gerichtsseitig sei freilich nur
eine Sache an die Chamber verwiesen worden; das Gericht
habe indessen die schnelle Erledigung dieser Sache lobend an-
erkannt, und stehe somit zu erwarten, dass in Zukunft ähnliche
Sachen an die Chamber verwiesen werden würden. Die Aus-
wahl des Schiedsrichters habe man in der Hälfte der Sachen
dem Registrar überlassen; in allen Fällen habe immer nur ein
Archiv für öffentliches Recht. XII. 3. 31