Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

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der spartanische König Archidamus, es sei widerrechtlich, einen 
Feind anzugreifen, welcher sich bereit erkläre, wegen seiner 
Handlungen vor einem Schiedsgericht Rechenschaft abzulegen. 
Der fünfzigjährige Bundesvertrag zwischen Argos und Lace- 
daemon enthielt eine Klausel, wonach etwa entstehende Diffe- 
renzen zwischen den Kontrahenten in Gemässheit der Traditionen 
der Vorfahren einer neutralen Macht zur schiedsgerichtlichen 
Entscheidung unterbreitet werden sollten. Diese Anschauungen 
des aufgeklärten Heidentums wurden in christlichen Zeiten wieder 
verstärkt. Die römischen Kaiser während einer gewissen Zeit, 
und später in vollerem Masse die Päpste haben durch ihre 
Schiedssprüche häufig den Frieden der alten Welt bewahrt und 
Blut- und Geldopfer verhindert. Indessen von Zeit zu Zeit, und 
besonders heftig, wenn der Einfluss des Oberhaupts des Christen- 
tums geschwächt war, brach die menschliche Leidenschaft ihre 
Fesseln, die Herrschaftsbegierde machte sich fühlbar und viele 
Teile Europas wurden zu ebensovielen Golgotha-Feldern. In 
unseren Zeiten hat sich der Wunsch nach der Erledigung inter- 
nationaler Zwistigkeiten auf friedlichen Wegen verbreitet und 
an Stärke zugenommen. Der Grund liegt auf der Hand. Die 
Menschen und Nationen sind aufgeklärter; die drückenden Lasten 
der militärischen Rüstungen werden tief gefühlt, und in unseren 
Tagen, wo — allgemein gesprochen — die Völker auf den 
Thronen sitzen, finden ihre Anschauungen in einer über die 
ganze Welt verbreiteten Presse einen freien und wirksamen 
Ausdruck. Vereinigungen besorgter und gebildeter Leute haben 
an vielen Orten die Bewegung aufgenommen. Das Bureau Inter- 
national de la Paix berichtet, dass etwa 94 freiwillige Friedens- 
vereinigungen bestehen, gegen 40 in Europa und 54 in Amerika. 
Zur Erreichung desselben Zweckes sind verschiedene Kongresse 
in Europa abgehalten worden. 1873 formierte sich in Gent 
das Institut du Droit International mit dem erklärten Zweck, 
dem Völkerrecht eine wissenschaftliche Grundlage zu geben,
	        
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