Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

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zweifelhafte Fragen zu erörtern und aufzuklären, und die blinden 
Chancen der Gewalt und die übertriebenen Opfer an Menschen- 
leben durch ein System von Sätzen zu ersetzen, welche sich mit 
den Rechtsanschauungen vereinigen lassen. In demselben Jahre 
bildete sich die Association for the Reform and Codification of 
the Law of Nations, welche heute unter dem 1894 angenommenen 
Namen „The International Law Association“ aktive Propaganda 
macht und einen Bericht veröffentlichte, welcher das Bedürfnis 
nach einem System internationaler Schiedsgerichte betont. 1888 
hielten amerikanische und spanische Juristen einen Kongress in 
Lissabon ab und beschlossen, dass zur Vermeidung der Not- 
wendigkeit des Krieges zwischen den Völkern die Errichtung 
eines Schiedsgerichtshofes unentbehrlich sei. Noch mehr werden 
die Hoffnungen dadurch angefacht, dass die Bewegung legis- 
latorische, repräsentierende Körperschaften ergriffen hat. Der 
Senat und das Repräsentantenhaus in den Vereinigten Staaten 
fassten 1890 übereinstimmend den Beschluss, den Präsidenten 
zu ersuchen, jede geeignete Gelegenheit zur Einleitung von Ver- 
handlungen mit anderen Regierungen zu benutzen, um nicht 
diplomatisch zu erledigende Streitigkeiten auf schiedsgerichtlichem 
Wege friedlich beizulegen. 1893 antwortete das britische Unter- 
haus mit einem einstimmig gefassten Beschlusse, welcher das 
Vorgehen der amerikanischen Legislative billigte und der Hoff- 
nung Ausdruck verlieh, die britische Regierung werde wirksam 
an der weiteren Durchführung des Planes mitarbeiten. Der 
amerikanische Präsident teilte diesen letzteren Beschluss den 
amerikanischen Kammern amtlich mit und brachte gleichzeitig 
seine Befriedigung darüber zum Ausdruck, dass zwei grosse, 
verwandte Nationen sich in autoritativer Form dafür ausge- 
sprochen hätten, internationale Zwistigkeiten auf dem ehren- 
vollen Wege des Schiedsgerichts friedlich zu schlichten. Es folgten 
die gesetzgebenden Kammern Dänemarks, Norwegens, der Schweiz, 
sowie die französische Deputiertenkammer. Es erschien beson-
	        
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