— 42 0 —
zweifelhafte Fragen zu erörtern und aufzuklären, und die blinden
Chancen der Gewalt und die übertriebenen Opfer an Menschen-
leben durch ein System von Sätzen zu ersetzen, welche sich mit
den Rechtsanschauungen vereinigen lassen. In demselben Jahre
bildete sich die Association for the Reform and Codification of
the Law of Nations, welche heute unter dem 1894 angenommenen
Namen „The International Law Association“ aktive Propaganda
macht und einen Bericht veröffentlichte, welcher das Bedürfnis
nach einem System internationaler Schiedsgerichte betont. 1888
hielten amerikanische und spanische Juristen einen Kongress in
Lissabon ab und beschlossen, dass zur Vermeidung der Not-
wendigkeit des Krieges zwischen den Völkern die Errichtung
eines Schiedsgerichtshofes unentbehrlich sei. Noch mehr werden
die Hoffnungen dadurch angefacht, dass die Bewegung legis-
latorische, repräsentierende Körperschaften ergriffen hat. Der
Senat und das Repräsentantenhaus in den Vereinigten Staaten
fassten 1890 übereinstimmend den Beschluss, den Präsidenten
zu ersuchen, jede geeignete Gelegenheit zur Einleitung von Ver-
handlungen mit anderen Regierungen zu benutzen, um nicht
diplomatisch zu erledigende Streitigkeiten auf schiedsgerichtlichem
Wege friedlich beizulegen. 1893 antwortete das britische Unter-
haus mit einem einstimmig gefassten Beschlusse, welcher das
Vorgehen der amerikanischen Legislative billigte und der Hoff-
nung Ausdruck verlieh, die britische Regierung werde wirksam
an der weiteren Durchführung des Planes mitarbeiten. Der
amerikanische Präsident teilte diesen letzteren Beschluss den
amerikanischen Kammern amtlich mit und brachte gleichzeitig
seine Befriedigung darüber zum Ausdruck, dass zwei grosse,
verwandte Nationen sich in autoritativer Form dafür ausge-
sprochen hätten, internationale Zwistigkeiten auf dem ehren-
vollen Wege des Schiedsgerichts friedlich zu schlichten. Es folgten
die gesetzgebenden Kammern Dänemarks, Norwegens, der Schweiz,
sowie die französische Deputiertenkammer. Es erschien beson-