Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

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freundeten Macht bedienen möchten. Die Bevollmächtigten hoffen, 
dass die auf dem Kongresse nicht vertretenen Regierungen sich 
den Empfindungen anschliessen werden, welche zu dem in diesem 
Protokolle niedergelegten Wunsch geführt haben“. In den da- 
mals geschlossenen Vertrag wurde, allerdings unter engerer Be- 
grenzung des Anwendungsgebietes, das Prinzip der Vermittelung 
aufgenommen, formeller als das Prinzip der guten Dienste, wenn 
auch substantiell ihm ähnelnd. Im Falle eines Missverständ- 
nisses zwischen der Pforte und einer der zeichnenden Mächte 
wurde im Art. 8 die Verpflichtung übernommen, vor der An- 
wendung von Gewaltmassregeln den übrigen Kontrahenten eine 
Gelegenheit zu gewähren, auf dem Wege ihrer Vermittelung 
derartige extreme Schritte zu verhindern. Auf Grund _ dieses 
Artikels ersuchte die Türkei im Jahre 1877 die übrigen Mächte, 
zwischen ihr und Russland zu vermitteln. Im Hinblick auf die 
näheren Umstände darf man sich vielleicht nicht darüber wun- 
dern, dass dieses Gesuch um Vermittelung den russisch-türkischen 
Feldzug nicht verhindert hat. Jedenfalls liessen sich die auf 
der afrikanischen Konferenz in Berlin versammelten Mächte 
nicht abschrecken, den lobenswerten Versuch zu wiederholen. 
In der Generalakte dieser Konferenz erscheint als Art. 12 fol- 
gende Bestimmung: „Falls sich zwischen den Mächten, welche 
die gegenwärtige Akte unterzeichnen, — — ernste Meinungs- 
verschiedenheiten mit Bezug auf die Grenzen oder innerhalb der 
Grenzen der im Art. 1 erwähnten und dem Freihandelssystem 
unterstellten Gebiete ergeben, verpflichten sich jene Mächte, be- 
vor sie zur Waffengewalt schreiten, die Vermittelung einer oder 
mehrerer der befreundeten Mächte in Anspruch zu nehmen“. 
Zu beobachten ist, dass diese Bestimmung kein schiedsgericht- 
liches Verfahren, sondern ein verschiedenes Verfahren, nämlich 
Vermittelung, in Aussicht nimmt. Jedenfalls zunächst ist der 
Vermittler nicht ermächtigt, den Streitpunkt zu entscheiden; er 
sucht nicht nach eirer derartigen Ermächtigung; er ist der
	        
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